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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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1699 neu gebaut und trägt noch heute diese Jahreszahl. Jedenfalls hängt der Baumit einem Besitzwechsel, wenn auch nur in der Form einer Pacht, zusammen. Von1765 an hat die Ratskammer in Duisburg ihren Hauptbedarf an Papier von hier bezogen.Spätestens um die Mitte des 18. Jahrhunderts erscheint die Familie Vorster alsPächter der Papiermühle. Die Walkmühle ist die jüngste der drei Mühlen. ZumBau derselben streckte der Bürgermeister Wintgens zu Duisburg dem Grafen JohannCarl August 2000 Tlr. vor und ließ sich hierfür im Vertrage vom 10. April 1698 dieMühle verpfänden. Nach dem Tode Wintgens wurde sie am 11. April 1707 dessenWitwe in antichretische Pfandbenutzung gegeben, welches Verhältnis so lange bestehenblieb, bis die Eheleute Kaufhändler Joh. Wilh. von Eicken das Pfandrecht aufkauften

und später mit denGräfinnen Luiseund Polixene durchVertrag vom 1. Au-gust 1788 verein-barten, die 2000Tlr. in ein Erb-standsgeld und dasPfandverhältnis ineine Erbpacht zuverwandeln. Dabeiwurde stipuliert,daß von Eicken'sdie Walkmühle zujedem anderen Ge-werbe umwandelnkonnten, nur durf-ten siekeinePapier-

oder Fruchtmühle daraus machen. Sie wandelten dieselbe denn auch später in eineöl-, Farbholz- und Schnupftabaksmühle um. Ferner erhielten sie Zollfreiheitfür alle ein- und ausgehenden Waren, nur für diejenigen nicht, die außer Landesverkauft wurden. Die 2000 Tlr. sollten als Lehnsgeld gelten und als getilgtangesehen werden. Dagegen wurde ein jährlicher Canon von 18 Rtlrn. festgesetzt,und ein Laudemialgeld beim Besitzwechsel. Endlich durften von Eicken's die Mühleohne vorherigen Konsens verkaufen oder verpachten.

Neben diesen Ruhrmühlen finden wir andere am Ruhmbach (Rummelsbeek),die ursprünglich zu Styrum gehörten: den sogenannten Motenhof, auf demOberbach, der das Mühlenzwangsrecht für Dorf Mülheim und Styrum besaß undspäter in einen Eisenhammer (Vogts Mühle) umgewandelt wurde 1 ), die Wetz- oderSchleifmühle (jetzt Getreidemühle) und die Walkmühle, in der Tuch gewalktwurde (wahrscheinlich nach 1788).

Der Herrschaft gehörten auch die Brauhäuser, die 1446 zuerst genanntwerden. Sie wurden entweder von dieser selbst betrieben oder in Pacht gegeben;Sicheres ist darüber nicht zu ermitteln. Brennereien werden zuerst im 17. Jahr-hundert erwähnt. In den Jahren 17961805 gingen bei der Herrschaft durchschnittlich45 Bergische Tlr. jährlich für indirekte Steuern der Branntweinbrennereien ein.

Broicher Mühlen.

J ) S. untenEisen-, Maschinen- und Hüttenindustrie."

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