Im März 1907 wurde ein schöner neuer evangelischer Friedhof auf der Höhenahe dem Walde eingeweiht und in Benutzung genommen. —
Unsere Stadt, die ganz evangelisch war, hat sich auch nach dem starkenWachstum der katholischen Schwestergemeinde den vorwiegend protestantischenCharakter gewahrt. Ein friedliches Verhältnis verbindet die Konfessionen. Möge dieliebe Heimatstadt, mit der die evangel. Gemeinde durch so viele Bande seit Jahr-hunderten untrennbar verbunden ist, untrennbar wie der Turm, der der Stadt,und die Petri-Kirche, die der Gemeinde gehört, nach Außen und Innen mit GottesSegen wachsen, blühen und gedeihen!
VI. Die katholische Pfarrgemeinde, sub titulo: „Ad nativitatem B. M. V."
Gegen die Wende des 16. und 17. Jahrhunderts war in Mülheim a. d. Ruhrder katholische Kultus untergegangen, indem die Grafen von Broich, entgegen denBestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555, das jus reformandi fürsich in Anspruch nahmen und durch Anstellung von Geistlichen der reformiertenKonfession diese hier zur herrschenden machten. Bei diesem Bestreben kam esihnen sehr zu statten, daß die eigentlichen Landesherren, die Herzöge von Berg,obwohl sie das katholische Bekenntnis beibehielten, eine schwankende Stellunggegenüber der Reformation einnahmen, und die kriegerischen Verwickelungen zuBeginn des 17. Jahrhunderts keine Ordnung der Dinge aufkommen ließen. Zwarschlössen die beiden Hauptpraetendenten im Jülich-Kleveschen Erbfolgestreit, Branden-burg und Pfalz-Neuburg, im Jahre 1614 zu Xanten jenen Teilungsvertrag, der 1629zu Düsseldorf feierlichst bestätigt wurde, aber er ward weder von den Holländernnoch von den Spaniern respektiert. Der nunmehrige bergische Landesherr, Pfalz-graf Wolfgang Wilhelm, versuchte das kaiserliche Restitutionsedikt vom 6. März 1829zur Durchführung zu bringen, nach welchem u. a. alle seit dem Passauer Vertrage(1552) dem katholischen Kultus entfremdete Kirchen- etc. Güter den Katholikenzurückzuerstatten waren, und verfügte auch für Mülheim die Wiederherstellung deralten, katholischen Kirchenordnung. Da jedoch der Große Kurfürst an den Katholikenseiner Landesteile Repressalien übte und durch die Bestimmungen des westfälischenFriedens nicht das Jahr 1552, sondern der 1. Januar 1624 als für den fernerenBesitzstand maßgebend festgesetzt wurde, einigten sich die streitenden Parteien am26. April 1672 zu Colin a. d. Spree in einem feierlichen Religionsvergleich auf dasJahr 1624 als Normaljahr. In diesem „Vergleich" wurde auch Mülheim a. d. Ruhrunter jene Orte aufgenommen, „in welchen die Augsburgischen Konfessionsverwandtenreformierter Religion Kirchen, Kapellen und Schulen, mit denen dazu gehörigenPastorat-, Kirchen-, Küsterei- und Schulrenten, Wiedenhöfen, Vikarien und derenAuskünften, inmassen sie solche bis dahin exercieret, innegehabt und genossen, auchkünftig unbeeinträchtigt haben und behalten sollen."
Die wenigen Bewohner Mülheims und der Umgegend, welche am alten Glaubenfesthielten, mußten zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse die Klosterkirchezu Saarn aufsuchen, die als Eigentum des dortigen Klosters dem katholischen Kultuserhalten geblieben war. Aber auch die gräfliche Familie zu Styrum, die in ihrerhiesigen Hauptlinie katholisch blieb, sorgte nach Kräften für eine möglichst regelmäßigeSeelsorge, indem sie in ihrer Schloßkapelle durch einen Minoritenpater aus Duisburg,der den Titel „Hofkaplan" führte, ständigen Gottesdienst einrichtete. Der häufigeWechsel der Geistlichen veranlaßte jedoch den Grafen Carl August von Limburg-Styrum im Jahre 1749, den Provinzial der niederrheinischen Provinz des Jesuitenordens
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