Die der Stadt Mülheim mit der revidierten Städteordnung vom 17. März 1831verliehene S tadt verfassung teilte die Leitung der Geschäfte zwischen einemMagistrate als ausführender und verwaltender Stadtbehörde mit dem Bürgermeisterals Vorsitzenden und einer aus öffentlichen Wahlen der Bürgerschaft hervorgegangenenStadtverordnetenversammlung als vertretender, beschließender, kontrollierenderKörperschaft mit einem von dieser selbst aus ihrer Mitte gewählten Vorsteher. AmSonntag, den 5. September 1847, begannen die Wahlen nach einem feierlichenGottesdienste; sie dauerten bis zum 11. September, da für jeden einzelnen der 24Stadtverordneten und der 24 Stellvertreter eine besondere Wahlhandlung stattfindenmußte. Die Namen dieser ersten von der Bürgerschaft gewählten Verordneten waren:
1. Kaufmann Herrn. Heinr. von Eicken 13. Lederfabrikant Christian Coupienne
2. Schiffer Hermann Scholl sen. 14. Müller Johann Hörschgen
3. Justizkommissar Heinr. Berkenkamp 15. Wirt Hermann Rosenberg
4. Schmied Arnold Springmann 16. Bäcker Hermann Mühlenbeck
5. Kaufmann Ferdinand Stein 17. Kaufmann Mathias Stinnes
6. Anstreicher Wilhelm Bergfried 18. Kohlenhändler Hermann Graffweg
7. Destillateur Heinrich Künzel 19. Kaufmann J. D. Hammacher
8. Krämer und Wirt G. H. Dreeskamp 20. Fabrik-Inhaber T. A. Deus
9. Kaufm. Gerh. Schmitz Herrn. Sohn 21. Conrector Hermann Seeger
10. Kaufm. Gerh. Schmitz Gerh. Sohn 22. Wirt Hermann Quattelbaum
11. Kaufmann Richard von Eicken 23. Schiffbaumeister Hermann Mescher
12. Buchhändler F. A. Nieten 24. Anstreicher Franz Osterkamp
Die Einführung der neuen Stadtverordneten erfolgte am 18. September 1847;in derselben Sitzung wurde als Stadtverordnetenvorsteher Hermann Heinrich vonEicken und als sein Stellvertreter Christian Coupienne gewählt. Als kurz daraufKönig Friedrich Wilhelm IV. in Düsseldorf weilte, sandten die Stadtverordneten eineDeputation an ihn, mit dem Auftrage, den Dank der Bürgerschaft für die Verleihungund Einführung der Städteordnung auszusprechen. Der König nahm die Deputationwohlgefällig auf und gab seine Freude darüber kund, daß die Stadt Mülheim sichdie revidierte Städteordnung erbeten habe. Am 13. Oktober 1847 fand die Wahl desBürgermeisters statt; sie fiel auf den Oberlandesgerichtsassessor Fritsch in Arnsberg.Zu Magistratsmitgliedern wurden gewählt: Gerhard Schmitz Hermann Sohn, JohannDaniel Hammacher, Friedrich Ax und Heinrich Coupienne. Am 23. Dezember 1847geschah die Einführung und Vereidigung des Bürgermeisters und der vier ehren-amtlichen Magistratsmitglieder. Damit hatten sich die städtischen Kollegien konstituiert.
Die durch die revidierte Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 verheißeneNeuregelung der Verfassung und Verwaltung der Gemeinden erging am 11. März 1850in der Gemeindeordnung für den preußischen Staat. Diese machte den be-stehenden Verschiedenheiten in den Gemeindeverfassungsgesetzen ein Ende; sie galtausnahmslos für das ganze Stadtgebiet, für Städte und für Landgemeinden, und machtenur, jedoch nicht als unabänderliche Norm, Unterschiede für Gemeinden mit mehrals 1500 Seelen und solche mit geringerer Einwohnerzahl; für jene sollten die Be-stimmungen des Titels II, für diese die des Titels III die Regel bilden, doch konntenmit staatlicher Genehmigung auch Gemeinden mit über 1500 Seelen dem Titel IIIunterworfen werden, und umgekehrt. Nach Titel II wurde die Verwaltung durchden Gemeindevorstand, bestehend aus Bürgermeister und Schöffen, und demGemeinderat geführt; nach Titel III durch einen Gemeindevorsteher und denGemeinderat.
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