tragen und beyzubringen, wes falls der Herr Director ersucht wird, um nicht dieComune eine erdrükung durch die zu erschwingende Kosten auszusetzen unterthänigstdahin anzutragen, daß die bisherigen 6 Honnschaften des Amtes Broich als auswärtigeBürgerschaft, gleich es bey andern municipal-Städten der Fall ist, zu denen lasten dermunicipalitaet mit beygezogen werden möchten und Sie an der Verwaltung in gleichenMaaße durch Representanten oder Vorsteher mit theil nehmen zu laßen, ohne welchesin vielen Beziehungen und besonders in Absicht einer gantz gleichen und exactenPolizey der vorliegende Höhere Zweck wohl ohnmöglich zu erreichen stehen wird."
Wir sehen, wie sich die zur offiziellen Vertretung und Verwaltung der neuenStadt berufenen Bürger gleich bei ihrem ersten Zusammensein der willkürlichenVerwaltungsmaßregel, die den alten Zusammenhang der 7 Honnschaften zerreißensollte, widersetzten. In Ausführung des Beschlusses des Munizipalrates berichteteDirektor Voerster am 1. März 1808 an den Provinzialrat folgendes:
„Da die Grenzen Mülheims und Holthausens fast jede der ausgeschlossenensechs Honnschaften unmittelbar berühren, so ist offenbar schon darum keine exactePolizey möglich, weil sie nicht allumfassend wäre, und auf den Grenzen duldenmüste, was sie im inneren verbietet; nehmliche Hinderniße würde die Municipalitaetin Hinsicht ihrer wichtigsten Amtsverrichtungen, wozu ich mit Recht die Vertheilungder Einquartirung, des Vorspanns, Steurenregulirung und Conscription zählen zudürfen glaube, vorfinden; manche Zänkerey und erbitternde Gränz- und (wenn ichmich so ausdrüken darf) Jurisdictions Conflicte würden nebst der Erliegung unterder einseitigen Last zur Aufbringung der Municipal und Policey-Verwaltungs Kosten,das unglückliche Resultat der Absonderung der mit uns in aller Hinsicht so genauverketteten sechs anderen Honnschaften als unserer auswärtigen Bürgerschaft, darstellen.
In jeder dieser sechs Honnschaften eine Municipalitaet und Policey Anstaltzur errichten, ist offenbar nicht thunlich, für alle sechs mit Ausschluß unserer einebesondere Municipalitaet zu errichten, geht noch weniger, weil solche alle rings inder Runde um Mülheim gelegen, und in ihren äußersten Grenzen unter sich bey2 Stunden von einander entfernt sind; Endlich dieße sechs Honnschaften ohne allenMunicipalitaet- und polizeylichen Einfluß zu laßen, kann am allerwenigsten demvorliegenden gnädigsten Landesherrlichen Zwecke entsprechen; Es bleibt sonach injedem Betracht sowohl zum Bestand dahiesig eingerichteten Municipalitaet und PolizeyAnstalt, als zur Bezwekung des wahren Wohls der auswärtigen Bürgerschaft nichtsweiter übrig, als Ew. Exellenz bittlich anzugehen, Ihren ganzen Einfluß gnädig daraufzu verwenden, daß die andere 6 Honnschaften als auswärtige Bürgerschaft dahiesigerMunicipalitaet und Policey einverleibt, und in ersterer mittels gnädigst zu ernennendenRepreesentanten vertretten werden möchten."
Der Minister des Innern konnte sich diesen so eindringlich geschildertenverwaltungstechnischen Mißständen und finanziellen Bedenken nicht verschließen undentschied, daß das ganze Amt Broich eine Munizipalität bilden solle. Die aus-wärtigen Honnschaften hatten Delegierte mit beratender Stimme zu den Munizipalrats-sitzungen zu entsenden, die nach und nach beim Freiwerden von Munizipalratsstellen indiese einrücken sollten. In der Sitzung vom 18. März 1808 erschienen als Delegierte vonSaarn: Joseph Winkes, von Speidorf: Gerhard am Diek, von Styrum und Alstaden:Michel Pannemann, von Heißen, Winkhausen, Fulerum: Joh. Bütefür, von Epping-hofen, Mellinghofen, Haarzopf und Raadt: Herrn, auf der Heidt, von Menden undDümpten: Wilh. Siepmann, von Holthausen: Adam Witthaus. Die mit der Stadt zu
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