heil.
Band III. Spez. Theil.
Kasuistik.
983
Stil-lung.
uate.
ate.
Laufende
No.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
390.
H. S., vom Sächsischen Feld-Artillerie-Regiment No. 12, ver-wundet am 30. November 1870 beiVilliers: Verstümmelung des rechten3., 4. und 5. Fingers bis auf kleineKnochenreste. Gleichzeitig Streif-schuss an den rechten Daumen.
Absetzung dreier Finger; Verband mit Lösung von über-mangansaurem Kali; Eisbeutel, Armbäder. Starkes Fieber, Ab-sonderung übelriechenden Eiters; Hand und Arm sind starködematös geschwollen. Am 9. Dezember 1870: Blutung aus demFingerast der Ellenschlagader, durch Eisenchloridlösung gestillt.Am 15. Dezember: Fluktuation am Ellenbogengelenk; Einschnittmit darauffolgender Blutung, welche nur durch Aderpresse zumStehen gebracht werden kann. Ende Januar 1871: Rachen-diphtherie. Unter allmäliger Abnahme der Schwellung undEiterung trat bis März 1871 fast vollständige Heilung ein. (ImV. Bande dieses Berichtes nicht enthalten.)
3 Monate.
391.
J. Th., vom Königs - Grenadier-Regiment (2.WestpreussischesjNo. 7,verwundet am 6. August 1870 beiWörth: Zerschmetterung des 3., 4.und 5. Fingers der linken Handdurch Gewehrschuss.
Absetzung der ersten Glieder des 3., 4. und 5. linkenFingers. Einzelne Stümpfe der ersten Glieder sind zurück-geblieben. Daumen und Zeigefinger unversehrt. Kann schwereGegenstände mit der linken Hand nicht festhalten.
1876: Dauernd ganzinvalide, dauernd gänzlich erwerbsunfähig,dauernd einfach verstümmelt. (Im V. Bande dieses Berichtesnicht enthalten.)
392.
'1
W. W., vom 4. Posenschen Land-wehr-Regiment No. 59: Granat-schuss in die linke Hand.
Am 8. September 1870: Absetzung des 4. Fingers.
Attest vom 4. Oktober 1871: Ausser dem Verlust des 4. Fingersist Krümmung und Steifheit des 2., 3. und 5. linken Fingers zu-rückgeblieben. Gebrauchsfähigkeit der Hand beinahe aufgehoben.
Am 20. Juni 1874: Handgelenk frei, Daumen und Zeigefingerbeweglich. 3. und 5. Finger verkrümmt.
Am 11. Mai 1885: Der 3. und 5. Finger stehen im 2. und3. Gelenk gekrümmt, können aber nocl» eingeschlagen werden.Zeigefinger und Daumen gebrauchsfähig. Die Gebrauchsfähigkeitder linken Hand ist nicht in dem Maasse aufgehoben, dass aus der-selben keine Stütze erwächst. (Im V. Bande dieses Berichtesnicht enthalten.)
393.
G. G., vom Garde-Füsilier-Regi-ment: Zerschmetterung des 2. Gliedesdes linken Daumens durch Gewehr-schuss.
Absetzung des 2. Gliedes des linken Daumens. Aus-gedehnte Zellgewebsentzündung an der Hand, Unter- und Oberarm,vielfache Einschnitte an denselben. Am 3. Oktober 1870: Tod.
Sektion: Amputationswunde bildet eine Fläche mit schlechterEiterung. An der Streck- und Beugeseite der Hand, sowie amUnter- und Oberarm Zellgewebsentzündung. Die ganze Haut imUmfange des Armes von Eitermassen unterhöhlt; starke Eiterungim Bindegewebe zwischen den Muskeln. Sämmtliehe Muskelnliegen wie präparirt da; desgleichen verlaufen Gefässe und Nerven,von ihrer Umgebung abgelöst, in den Eitermassen. Sonst nichtsAbnormes. (Im V. Bande dieses Berichtes nicht enthalten.— Vergl. Sektionsprotokoll aus dem Barackenlazareth auf demTempelhofer Felde bei Berlin.)
te.