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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Band III. Spez. Theil.

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

324.

A. R., vom Garde-Jäger-Bataillon,verwundet am 25. August 1870:Gewehrschussbruch des rechten1. Mittelhandknochens.

Ausspritzung der Wunde mit übermangansaurem Kali. Verbandmit Karbolsäure. Nach operativer Entfernung von Knochensplitternam 31. August 1870 und weiterer Abstossung anderer ohne äussereEingriffe beginnt die Wunde zu heilen. Am 11. Oktober entlassen.Starke Kallusbildung am 1. Mittelhandknochen.

IV2 Monat.

325.

R., vom 3. Westfälischen Infan-terie-Regiment No. 16, verwundetam 6. August 1870 bei Spicheren:Zerschmetterung des rechten 1., 2.und 3. Mittelhandknochens durchGewehrschuss. Gleichzeitig Streif-schuss an die Schulter.

Als verstümmelt anerkannt. Knochenauftreibung. Verwachsungder Strecksehnen und dadurch bedingte Steifheit der Finger.

326.

A. S., vom Bayerischen 14. Infan-terie-Regiment (Hartmann), ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Zersplitterung des linken2. Mittelhandknochens durch Ge-wehrschuss.

Schwellung der Hand bedeutend; Brand in der Umgebung derWunde. Am 14. September 1870: Abstossung brandiger Fetzen.Seit Mitte September Beginn der Heilung, die ab und zu durchBildung von Eiterherden unterbrochen wird.

327.

L. Seh., vom 1. NassauischenInfanterie - Regiment No. 87, ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Gewehrschusbruch des linken2. Mittelhandknochens.

Handbäder. Eiterung massig, desgleichen die Schwellung. Am16. September: Abstossung kleiner Knochensplitter. Wundengranuliren gut. Am 28. Oktober in Privatpflege entlassen.

2 Monate.

328.

F. Seh., vom 3. HannoverschenInfanterie-Regiment No. 79, ver-wundet am 16. August 1870 beiMars la Tour: Zerschmetterung derrechten Mittelhandknochen durchGewehrschuss.

Als verstümmelt anerkannt. Schwund der Handmuskulatur.Wegen Steifheit sämmtlicher Finger Gebrauchsfähigkeit sehrherabgesetzt.

329.

H. Seh., vom Sächsischen 8. In-fanterie-Regiment No. 107, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Zersplitterung des rech-ten 2. Mittelhandknochens durchGewehrschuss. Ausserdem Streif-schuss an den Unterschenkel.

Reaktion massig. Am 18. September 1870 sind die Wundengeschlossen. Am 20. September: wegen Eiterherdbildung Einschnitt.Am 28. Oktober in Privatpflege entlassen.

J

2 x /2 Monate.

4

330.

H. Seh., vom BrandenburgischenJäger-Bataillon No. 3, verwundetam 16. August 1870 bei Mars laTour: Zerschmetterung des rechten1. und 2. Mittelhandknochens durchGewehrschuss.

Herausnahme der Knochensplitter. Heilung erfolgte mit voll-ständiger Lähmung der rechten Hand und Finger, sowie mit Steif-heit des Handgelenks.

^

331.

B. Seh., vom Sächsischen 1. Jäger-Bataillon (Kronprinz) No. 12, ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Bruch des linken 5. Mittel-handknochens und Streifung desHinterkopfes durch Gewehrschuss.

Herausnahme der Kugel in der Nähe des Handgelenks. Heilungverlief ungestört. Am 20. Dezember 1870 entlassen.

3 3 /s Monate.