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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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922
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Band III. Spez.Theil.

Epileptische Anfälle,') Sprach- und Bewegungs-störungen stellten sich bei M. (No. 316) nach 15 Jahren ein,augenscheinlich im Anschluss an eine aufsteigende Nerven-entzündung. Der Verwundete hatte nach einer am 30. August1870 erlittenen Schussverletzung der rechten Hand eine Auf-treibung des 2. und 3. Mittelhandknochens sowie Steifheit desZeigefingers der rechten Hand zurückbehalten und war imJanuar 1872 als dauernd ganzinvalide und dauernd theilweiseerwerbsunfähig anerkannt worden. Gegen Ende des Jahres1885 traten epileptische Anfälle auf, die sich oft wieder-holten und von denen einer ärztlich beobachtet und in derKrankengeschichte beschrieben ist. Sie begannen mit klo-nischen Zuckungen des rechten Arms, welche danach dierechte untere Gliedmaasse und schliesslich die gesammteMuskulatur ergriffen. Es gesellten sich bald Sprech- undBewegungsstörungen hinzu, und unter schneller Abnahmeder geistigen und körperlichen Kräfte entwickelte sich dasBild des Blödsinns. Eine am 15. Februar 1886 vorgenom-mene Dehnung des Armgeflechtes brachte keine Besserung.Der schliesslich erblindete Mann starb am 21. Januar 1887.

Eine bei K. (No. 167) sich allmälig entwickelndeLähmung der Schultermuskeln ist wohl nicht auf Rech-nung des Schussbruches der rechten Elle zu setzen, sondernals Folge gleichzeitig erlittener Quetschung der rechtenSchulter zu betrachten. Vier Monate nach der Verletzungwar der Verwundete soweit hergestellt, dass er zum Regimentzurückgeschickt werden konnte. Bald aber bemerkte er eineAbnahme des Gefühls und der Beweglichkeit des rechtenArmes. Das Schultergelenk selbst stellte sich als nichtbetheiligt heraus, der Arm war nicht abgemagert. Derselbekonnte nicht bis zur Wagerechten erhoben werden, derHanddruck war kaum zu fühlen. Die rechte Schulterhing herab. Die MM. deltoideus, cucullaris und pectoraliswaren gelähmt, auch das Gefühl in diesem Gebiet herab-gesetzt; tiefe Nadelstiche wurden nur ungenau gefühlt. Derallein zu Gebote stehende Induktionsstrom brachte keineBesserung. 2 )

Schmerzhafte Empfindungen in den Nervengebietender Wunde sind 2 mal verzeichnet, beidemal nach Schussbruchder Elle (No. 105, 122) im Verlaufe des Ellennerven.

Allgemeine reissende Schmerzen im ganzen be-treffenden Arm traten auf bei den Verwundeten No. 14und 280.

x ) Vergl. hierzu VII. Band dieses Berichtes, S. 18 ff.

2 ) Eine Heilung der Lähmung der unteren Gliedmaassen nacheinem Kreuzbeinschuss wäre hier einzufügen im Anschluss an die imdritten Kapitel dieses Bandes beschriebenen Vorkommnisse. DerVerwundete hatte neben einer Streifung des Nagelgliedes des Zeige-fingers (No. 64) am 1. September 1870 einen Schuss in das Kreuzbeinerhalten. Die ersten beiden Tage danach sind beide Beine gelähmtund gefühllos, Urinbeschwerden machen sich während der erstenWoche geltend. Am 27. September gelingt in Meiningen die Ent-fernung der Kugel aus dem Kreuzbein. Doch hört die sehr starkeEiterung erst nach Ausstossung von 4 Tuchfetzen auf. Am 16. November1870, also nach 2 1 /* Monaten, wird der Verwundete geheilt entlassen.

C. Wundkrankheiten.

Ueber die Häufigkeit der hauptsächlichsten Wund-krankheiten und die Sterblichkeit nach solchen geben dieTabellen II und IV auf S. 909 und 910 Auskunft. 1 )

Hinsichtlich der Pyämie und Septicämie ergebendie vorliegenden Krankheits- und Obduktionsberichte, dasses sich meist um die embolische Form der Pyäimegehandelt hat (siehe S. 91 bis 96 und 143 bis 14Üdes V. Bandes dieses Berichtes, sowie No. 21, 42, 260,262, 266, 268, 269, 270, 275, 374, 375, 377, 378, 384 dernachstehenden Kasuistik).

Septicämie wird nur zweimal als Todesursache an-geführt (Krankengeschichten fehlen), doch ist die Scheidungbeider Formen der Blutvergiftung nicht streng durchgeführt.

Ueber die Uebertragung des Ansteckungsstoffs liegtdie Beobachtung (No. 276 und So ein, Kriegschirur-gische Erfahrungen, S. 30) vor, dass ein Schussbruchder Elle während der ersten 20 Tage ohne jede Störungverlief. Bei Eintritt grosser Kälte bemächtigte sich derVerwundete eines wollenen Hemdes, welches einem starkschwitzenden sterbenden Pyämischen ausgezogen wordenwar, und erkrankte Tags darauf an heftigen Schüttel-frösten, die sich 7 mal wiederholten; der Tod erfolgtenach 12 Tagen unter pyämischem Fieber.

Ob man die Krankengeschichte No. 323 (vergl. oben,S. 918) als geheilte Pyämie deuten darf, ist nicht mitSicherheit festzustellen.

Von den 90 zweifellosen pyämischen Erkrankungenwaren

65 = 72.2 § zu Knochenverletzungen, -25 = 27.g $ zu Weichtheilverletzungenoder Schüssen ohne nähere Angabe getreten. i

Sämmtliche 90 Verwundete starben, und zwar tratder Tod am häufigsten in der 3. bis 6. Woche ein.

Woche:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

19 ! unbe- Istimmt

Todesfälle:

3

'

13

24

12

10

5

1

2

2

1 10

Zu demselben Ergebniss kamen v. Beck (Chirurgieder Schussverletzungen, S. 342), So ein (KriegschirurgischeErfahrungen, S. 24), und Schinzinger (ReservelazarethSchwetzingen, S. 23).

Von allen am Unterarm verletzten Gestorbenen sindnach den vorhandenen Angaben 29.4 §, von den an Handund Finger verletzten Gestorbenen 17.2 5, im Ganzen also23.4 § der Pyämie und Septicämie erlegen.

Wundrose wurde offenbar nicht immer streng ge-schieden von phlegmonösen Jlntzündungen (siehe No. 2 und170 der nachfolgenden Krankengeschichten). Zum Todeführte Wundrose nur einmal, und zwar bei einem Mann,

] ) Ebendaselbst siehe auch die hinzugetretenen inneren Krank-heiten und sonstigen Komplikationen.

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