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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.

Band III. Spez. Theil.

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

232.

A. H., vom Kaiser AlexanderGarde-Grenadier-Regiment No. 1,verwundet am 18. August 1870bei Gravelotte: 1) Gewehrschuss-bruch des rechten Oberarms. Ein-gang 3 cm oberhalb der Ellenbeuge,Ausgang 10 cm über dem Haken-fortsatz. Keine Splitterung. 2) Strei-fung der Speiche durch dieselbeKugel. Eingang 7 cm oberhalb desrechten Handgelenks, Ausgang 3 cmvor der Ellenbeuge.

Schwellung und Eiterung stets sehr gering. Pappschienen undTragetuch. Bereits nach 4 Wochen feste Vereinigung, keinestörenden Zwischenfälle. Wunden am 2. Oktober 1870 verheilt.Streckung im Ellenbogengelenk noch unvollständig, sich jedochvon Tag zu Tag bessernd. Keine Verkürzung. Entlassung. Nahezuvöllige Gebrauchsfähigkeit steht zu erwarten.

1 V» Monate.

233.

A. IL, vom 1. Garde-Regimentzu Fuss, verwundet am 18. August1870 bei Gravelotte: Splitterbruchdes rechten Oberarms durch Gewehr-schuss. Eingang aussen, Ausganginnen.

Keine erheblichen Störungen des Verlaufs, nach und nach wurden30 Knochensplitter entfernt. Sommer 1871: Bruch fest verheilt,eiternde Fistel der Ausgangswunde. Entlassung.

Am 13. Juli 1876: Wiederaufnahme in das Lazareth Weissenfeis.Die eiternde Fistel führt auf abgestorbene Knochen, Ellenbogengelenksteif, kann nur zwischen 90° und 100° bewegt werden. Ab-magerung und Schwäche des Armes sehr gross, besonders imBereiche der Streckmuskeln. 14. Juli: Aufmeisselung der Mark-höhle von der Fistel her, Entfernung von zwei kleinen Bleistückchen.Am 7. August entlassen. Knochenfistel geschlossen, sonstigerZustand unverändert. Einfach verstümmelt, unfähig zur Ver-wendung im Zivildienst.

234.

F. v. H., Lieutenant, verwundetam 6. August 1870 bei Wörth:Schussbruch des linken Oberarmsdurch Granatsplitter. Einschussam inneren Rande des dreiköpfigenArmmuskels 10 cm über dem Ellen-bogengelenk, Ausschuss am äusserenRande desselben Muskels in gleicherHöhe.

In Betreff der Krankengeschichte siehe V. Band dieses Berichtes,S. 546, No. 16. (Schaft-Aussägung.)

Befund im Jahre 1887: 4 cm Verkürzung. Feste Vereinigung.Knochen an der Aussenseite stark verdickt, mit mehreren Höckernversehen. Ellenbogengelenk theilweise knöchern verwachsen,Streckung nicht über 130°, Beugung nicht über 80° passiv 90° möglich. Abmagerung des Ober- und Unterarms. Narben derAusgangsöffnung 13 cm lang, davon 6 cm mit dem Knochen festverwachsen, 12 mm tief eingezogen. Hautgefühl auf dem Handrückenherabgesetzt, auf der Rückenseite des Unterarms, des Daumens undZeigefingers krankhaft gesteigert. Elektrische Erregbarkeit derAuswärtsroller und der Streckmuskeln vollkommen aufgehoben,diejenige der Beugemuskeln herabgesetzt, des zwei- und dreiköpfigenOberarmmuskels erhalten. Unterarm steht einwärts gerollt, Handin Beugestellung, Auswärtsrollen und Strecken der Hand aktiv nichtmöglich. Finger stehen in Beugestellung, die Endglieder krallen-artig umgewandelt. Kann sich nicht selbstständig anziehen oderwaschen. (Hierzu Tafel D.)

235.

G. H., vom Leib-Grenadier-Regi-ment (1. Brandenburgisches) No. 8,verwundet am 6. August 1870 beiSpicheren: Gewehrschussbruch desrechten Oberarms ohne Splitterung.Kein Ausgang. Zugleich Fleisch-schuss durch die rechte Wade.

Kugel am Tage der Verwundung ausgezogen. Schwellung er-heblich, Schienen verband. Fieber massig, Allgemeinbefinden gut.Am 5. September 1870: in Schienenverband von Spicheren nachFrankfurt a. O. übergeführt. Arm stark geschwollen, beträchtlicheEiterung. Unterschenkelwuude verheilt. Am 9. September: Schwel-lung beseitigt; Gypsverband, welcher bis zur festen Vereinigungliegen bleibt. Am 1. November 1870 entlassen. Feste Vereini-gung. Wunden vernarbt. Bewegungen im Ellenbogengelenk be-schränkt.

3 Monate.