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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.

Band III. Spez. Theil.

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

83.

F. N., vom 3. MagdeburgischenInfanterie-Regiment No. 66, ver-wundet am 30. August 1870 beiBeaumont: Gewehrschussbruch deslinken Oberarms. Einschuss aussenan der Grenze des oberen und mitt-leren Drittels, Ausschuss in derAchselhöhle, Splitterung.

Lagerung auf Kissen, später gefensterter Gypsverband, welcherwegen Lockerung am 16. September 1870 entfernt wird. DieAusschussöffnung ist am 24. September geheilt, darauf Schienen-verband. Anfang Oktober ist zwar reichlicher Kallus vorhanden,doch lässt sich noch Verschiebung der Bruchenden unter Knarrenwahrnehmen. Am 15. Oktober muss der Schienenverband wegenErscheinungen von Druck wieder mit Lagerung auf Kissen ver-tauscht werden. Im weiteren Verlaufe heilt auch die Einschuss-öffnung zu, bricht aber gleichzeitig mit der Ausschussnarbe MitteJanuar 1871 wieder auf, unter starker Eiterung und Abstossungvon Knochenstückchen. Bei ziemlich unverändertem Zustande trittEnde März 1871 Diphtherie der Wunden auf, welche im April zurtheilweisen Zerstörung des Kallus bis zu einem Drittel des früherenUmfanges fühi't. Nachdem dieselbe durch energische Aetzungenmit Höllenstein beseitigt ist, wird ein Schienenverband angelegt zurFeststellung der noch beweglichen Bruchenden. Am 15. Mai 1871:gutes Allgemeinbefinden, Vereinigung nahezu vollendet; Ueber-führung nach Hannover. Am 16. Juni 1871 geheilt entlassen,nachdem feste Vereinigung eingetreten ist.

9'/2 Monate.

84.

W. N., vom 1. WestpreussischenGrenadier - Regiment No. 6 , ver-wundet am 6. August 1870 beiSpicheren: Gewehrschussbruch deslinken Oberarms. Eingang in derAchselhöhle, Ausgang vorn. Splitte-rung.

Häufige Entfernung von Splittern, mehrfache Eiterhöhlen werdendurch ausgiebige Einschnitte entleert. Anfang September 1870:Bedeutende Kallusmassen, Knochen stark verdickt. Am 21. Sep-tember mit geschlossenen Wunden zum Ersatzbataillon entlassen.Feste Vereinigung. Aktive Bewegungen der Schulter sehr behindert,passive Bewegungen frei. Ellenbogen durch Narbenstränge nahezuunbeweglich, Hand- und Fingergelenke frei.

1 1 /2 Monate.

85.

M. N., vom 6. BrandenburgischenInfanterie-Regiment No.52, verwun-det am 16. August 1870 bei Marsla Tour: Gewehrschussbruch deslinken Oberarms.

Lagerung auf Kissen, Eisblase wegen mächtiger entzündlicherSchwellung des Arms und der Schulter mit hohem Fieber. VonAnfang September 1870 an Besserung, doch besteht dauernd sehrerhebliche Schmerzhaftigkeit im Schultergelenk. Nach Abschwellungleichter feststellender Verband, später mit Schienen. Am 2. Oktober:Gypsverband, mit welchem die Ueberführung nach Lübben statt-findet. Am 17. Oktober: Entfernung des Gypsverbandes; die Ver-einigung der Bruchenden ist vollendet, einfaches Tragetuch. KeineVerkürzung. Starke Kallusmassen. Im Schultergelenk fehlt fastjede Beweglichkeit. Anfang November 1870 entlassen.

2 V» Monate.

86.

N., vom Badischen Feld-Artillerie-Regiment No. 14: Schussbruch desrechten Oberarms, dicht unterhalbdes Schultergelenks durch Granate.

Von Französischen Aerzten in Nuits behandelt. Einfacher Stroh-schienenverband bei leichter Beugung im Ellenbogengelenk. Eite-rung hochgradig, so dass der Verband anfänglich zweimal täglichgewechselt werden muss. Das obere Bruchende wird durch Muskel-zug nach innen gedrängt, da wegen der Kürze desselben eine Fest-stellung nicht vollständig zu erreichen ist. Am 20. Januar 1871ist der Bruch durch starke Kallusmassen vollkommen fest verheilt,die Wunde bis auf einen kleinen noch granulirenden Streifen ver-narbt. Ende Januar 1871 in Pappschienenverband als Kriegs-gefangener nach Montpellier gebracht. Verkürzung gering. Wundenahezu geschlossen. Schultergelenk völlig steif. (Vergl. v. Beck,S. 658, No. 2.)