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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
845
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Band III. Spez.Theil.

Kasuistik.

845

LaufendeNo.

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

11.

R., vom 6. Pommerschen Infan-terie-Regiment No. 49, verwundetam 10. Dezember 1870: Prellschussan die innere Seite des rechtenOberarms und Streifschuss an denrechten Handrücken.

Die Wunde heilte langsam und verursachte öfters wiederkehrendeSchmerzanfälle. Am 13. Januar 1871 hatte R. einen 2 Stundenlang dauernden epileptiformen Anfall, in welchem die gesammteMuskulatur starr und das Bewusstsein erloschen war. Nach einergrossen Dosis Morphium verfiel er bald in einen zwölfstündigenSchlaf. Gleichzeitig bildete sich neben der Wunde eine Blase,welche, eingeschnitten, lufthaltige Flüssigkeit entleerte. Hieraufmachte die Heilung ungestörte Fortschritte. Am 24. Januar 1871konnte R. vollkommen geheilt entlassen werden.

B. Knochenverletzungen ohne Bruch.

1. Geheilte.

1 '/> Monate.

12.

D., vom 5. BrandenburgischenInfanterie-Regiment No. 48, ver-wundet am 6. August 1870 bei Spi-cheren: Gewehrschuss an den linkenOberarm. Eingang unmittelbar ober-halb des Ansatzes des Deltamuskels.Kein Ausgang.

Die Kugel schlug an der Aussenseite des Arms auf den Knochenauf, ging um den Oberarmknochen unter dem zweiköpfigen undRabenschnabel - Armmuskel herum, und blieb am inneren Randedes zweiköpfigen Muskels unter der Haut stecken. In derChloroformbetäubung wurde die gänzlich platt geschlagene Kugelherausgeschnitten. Seitens des Knochens erfolgten keine Krankheits-erscheinungen , die Wunden vernarbten ohne Zwischenfall. Am20. September 1870 entlassen; vollkommene Gebrauchsfähigkeiterhalten.

1 '/s Monate.

13.

K. H, vom Sächsischen 8. Infan-terie-Regiment No. 107, verwundetam 1. September 1870 bei Sedan:Gewehrschuss an die Aussenseite desrechten Oberarms von hinten nachvorn mit Streifung des Knochens.

Arm stark geschwollen, eitrige Knochenentzündung, theilweisesAbsterben des Knochens, wiederholt Entfernung von Knochen-plättchen. Eiterung, mitunter übelriechend; Ausspritzungen mitKreosotwasser. Anfang Januar 1871 sind die Wunden verheilt,der Oberarmknochen etwas verdickt, die Bewegungen im Sehulter-gelenk behindert. Entlassen.

4 Monate.

14.

M. K., vom HohenzollernschenFüsilier-Regiment No. 40, verwundetam 6. August 1870 bei Spicheren:Streifschuss an den rechten Ober-armknochen dicht unterhalb deschirurgischen Halses.

Eiterung bald reichlich, Allgemeinbefinden leidlich. Im Oktober1870 bestehen noch kleine Fistelöffnungen, welche auf rauhenKnochen führen. Im März 1871 hat sich ein Sequester abgestossenund wird durch Einschnitt entfernt. Die Kugel lag unter demrechten Brustmuskel eingekapselt und rief bei Versuchen, den Arman die Brust anzunähern, Schmerzen hervor. Sie wurde durchEinschnitt entfernt. Anfang April mit geheilten Wunden entlassen ;Beweglichkeit vollkommen erhalten.

8 Monate.

15.

D. K., vom Sächsischen Schützen-Füsilier-) Regiment No. 108, ver-wundet am 18. August 1870 bei Gra-velotte: Gewehrschuss andieAussen-seite des rechten Oberarms von vornnach hinten; Streifung des Knochens.

Schusskanal aufangs frei durchgängig, gestattet genaue Unter-suchung, welche einen rinnenförmigen Substanz verlust von Bohnen-grösse am Knochen feststellt. Massige Schwellung, Verlauf günstig.Hautentzündung um die Schussöffnungen, später Wundrose. Am12. Oktober 1870 entlassen; Narben fest, Gebrauchsfähigkeiterhalten.

2 Monate.

16.

W. R., vom Hannoverschen Jäger-Bataillon No. 10, verwundet am7. Oktober 1870 bei Bellevue: Ge-wehrschuss in den rechten Oberarm.Eingang an der vorderen, Ausgangan der hinteren Achselfalte.

Eiterung bald erheblich, weitreichende Senkungen wiederholtgeöffnet. Von Zeit zu Zeit stossen sich kleine Knochenstückchenab. Im März 1871: Vernarbung der Wunden. Entlassen. Narben-stränge bis zum Ellenbogen, Oberarmmuskulatur gespannt und ver-kürzt, Gebrauchsfähigkeit aufgehoben. Zeitig gänzlich erwerbs-unfähig.

6 Monate.