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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Bandlll. Spez. Theil.
liegenden Knochen verwachsenen und mit etwas trockenemSchorf belegten Ausschussöffnung haben sich vor mehrerenWochen noch Knochensplitter entleert. Die zweite Zehe istum das Nagelglied verkürzt, im Ganzen verkrümmt, die grosseZehe selbst unversehrt, aber über die Höhe der übrigen Zehenmit der Spitze emporgerichtet. Das Gelenk zwischen Grund-und Mittelfussknochen ist vollständig unbeweglich und starkverdickt, ebenso der angrenzende Theil des Mittelfussknochens,beide sind auf leichten Druck schmerzhaft. Eine geringe An-schwellung erstreckt sich über den Mittelfuss hin bis zumFussgelenk. Beide Schussnarben am Unterschenkel sind festmit den unterliegenden Muskeln verwachsen, trichterförmigvertieft und werden beim Beugen und Strecken stark nachinnen gezerrt, die des Oberschenkels sind glatt und schmerzlos.Beim Gehen wird der linke Fuss nur mit der Ferse und demäusseren Rande aufgesetzt, er ist als Stütze wegen der nochbedeutenden Schmerzhaftigkeit des Ballens der grossen Zehenur theilweise brauchbar. Dabei treten sehr bald Schmerzenein, die sich durch die ganze Fussplatte von der grossen Zehean bis zur Ferse hinziehen. Der rechte Fuss kann vollkommen
fest aufgesetzt werden, es entsteht nur ein schmerzhaftesSpannen und Zerren in den Narben des Unterschenkels. DerGang ist dadurch sehr unsicher und nur mit Hilfe einesStockes möglich. Dauernd ganzinvalide.
174. L., vom 1. Badischen Leib - Grenadier - RegimentNo. 109, erhielt am 22. November 1870 einen Schuss durchden rechten Fuss. Die Kugel drang auf dem Fussrücken ein,umkreiste das Grundgelenk der grossen Zehe mit Eröffnungdesselben und trat an dem Ballen wieder aus. Im Laufe derBehandlung stiessen sich eiuige Knochensplitterchen ab; einStück des Gelenkkopfes der grossen Zehe wurde heraus-gezogen. Die Heilung ging ungestört vor sich. L. wurde nachfünfwöchentlicher Behandlung in die Heimath übergeführt.(Vergl. v. Beck, S. 627, No. 1.)
175. H., Premierlieutenant: Schuss durch das Grund-gelenk der rechten grossen Zehe mit Splitterung desMittelfussknochens. Heilung nach Abstossung und Entfernungvon Knochensplittern. Längerer Aufenthalt in Baden. H. tratwieder in den Dienst ein. (Vergl. v. Beck, S. 627, No. 2.)