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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Bnnd III. Spez. Theil.

III. Abschnitt: Verletzungen des Ellenbogengelenks.

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5 Todesfällen. Einer der Gestorbenen war vorher resezirtworden.')

Nach Absetzung am Oberarm wegen Verletzung desEllenbogengelenks erlagen von 178 Verwundeten 65; 2 ) bei17 derselben, von denen 10 zu Grunde gingen, war dieResektion vorangegangen.

Endlich war eine Absetzung im Ellenbogengelenk(V. Bd., S. 83, No. 2 der Gestorbenen) durch Schussbruchdieses Gelenks bedingt.

Von 373 im Ellenbogengelenk Resezirten starben 102. 3 )

x ) Siehe im V. Bande dieses Berichtes, S. 8, No. 55, S. 9, No. 4und 8, 8. 13, No. 40 (vorher resezirt), S. 14, No. 47 und S. 15, No. 54.

2 ) Zu 162 Absetzungen am Oberarm nach Ellenbogengelenk-schüssen mit 57 Todesfällen, welche im V. Bande unterAmputationam Oberarm" sich vermerkt finden, kommen hinzu:

a. 6 Amputationen mit 2 Todesfällen aus dem Nachtrage zumV. Band (S. 662 unter I. B.);

b. 8 Amputationen mit 6 Todesfällen nach vorausgegangenerResektion, die im V. Bande nur unter den Resektionen (No. 95,220der Geheilten, No. 19,30, 58, 70, 83,109 der Gestorbenen), nicht auchunter den Amputationen aufgeführt sind;

c. 2 Amputationen (geheilt), welche im V. Bande bei denDoppel-Operationen (S. 386, No. 1 und 8. 387, No. 12) gefunden werden.

3) Den 387 Resektionen mit 112 Todesfällen, welche der V. Bandnachweist, sind aus dem Nachtrag des V. Bandes (S. 666 unterII. B.) 3 Resektionen mit 1 Todesfall, aus dem Verzeichniss derDoppel-Operationen 1 geheilte Resektion (S. 387, No. 12) hinzuzufügen.Dagegen vermindert sieh diese Summe von 391 Resektionen mit113 Todesfällen um 18 Fälle, bei denen verstümmelnde Operation,11 mal mit tödtlichem Ausgang, folgte. Es sind dies ausser den

Nach einem Gewehrschussbruch (No. 119) wurde dieResektion in Aussicht genommen, aber wegen Weigerungdes (später geheilten) Verwundeten nicht ausgeführt.

Was den Einfluss der Nachbehandlung auf die Gelenk-steifheit betrifft, so ist auch hier, wie beim Schulter-gelenk, ein wesentlicher Erfolg nicht zu erkennen. EinBade-Aufenthalt von 5'/s Wochen in Wiesbaden im Jahre1872 hat bei dem Invaliden No. 62 Besserung des Befindensund Ausheilen der zurückgebliebenen Fisteln bewirkt, sodass der Arm ziemlich brauchbar wurde. Einer eingehendenNachbehandlung unterzog sich v. P. (No. 59), dessenHeilung mit völliger knöcherner Verwachsung der auf-getriebenen Gelenkköpfe erfolgt war. Zweimonatlicheorthopädische Kur, 6 wöchentliche Badekur in Warmbrunn,2malige Anwendung thierischer Bäder je 2 bis 3 Wochenlang, endlich im Jahre 1873 Moorbäder hatten wenigstensden Erfolg, dass Hand und Finger, allerdings ohne dieMöglichkeit nachhaltiger Kraftentfaltung, völlige Gebrauchs-fähigkeit erlangten und nur Witterungsschmerzen fort-bestanden. Wiesbaden und Norderney wurden ferner vonv. L. (No. 3), Teplitz von Seh. (No. 94) aufgesucht. AuchN. (No. 152) gebrauchte noch eine Badekur.

oben in Anmerkung 2 unter b. Verzeichneten noch die im V. Bandesowohl unter Resektion als unter der betreffenden verstümmelndenOperation angeführten Verwundeten. (Siehe V. Band unter Resek-tion des Ellenbogengelenks No. 87, 99, 102, 208, 250 der Geheiltenund No. 28, 37, 50, 92, 103 der Gestorbenen).

IV. Ergebnisse der zuwartenden Behandlung.

A. Ausgang in Heilung.

Die zuwartend behandelten Schusswunden des Ellen-bogengelenks gebrauchten durchschnittlich, aus 81 Angabenberechnet, 47a Monate bis zur Heilung. Kapselbeschädigungendurch Gewehrschuss, im Ganzen 7, heilten im Mittel inner-halb 6 Wochen, während .eine Granatstreifung (No. 12)

2 Monate, eine andere (No. 13) mit ausgedehnter Verletzungder Haut und der Muskeln an der Aussenseite des Armes an-scheinend noch längere Zeit bis zur Heilung bedurfte. EinVerwundeter mit Streifung des Oberarmknochens (No. 17)wurde in 2 Monaten wiederhergestellt. Die Heilungsdauer fürden Bruch des Oberarmknochens allein betrug im Durch-schnitt aus 16 Angaben 5, bei gleichzeitigem Bruch eines oderbeider Unterarmknochen aus 13 Angaben 6 V2 Monate. Dielängste Zeit, 1 und 1 '/.i Jahr, erforderten die VerwundetenNo. 57 und 61, welche Zerschmetterungen des Gelenks er-litten hatten und vollkommen unbrauchbare Glieder behielten.13 Ellenbrüche kamen in durchschnittlich 37a Monaten,

3 Brüche beider Unterarmknochen in durchschnittlich 7 Mo-naten zur Verwachsung. Ueber Speichenbrüche fehlen die

Angaben.

Gelenkschüsse ohne nähere Bezeichnung der ge-

troffenen Theile brauchten durchschnittlich 6 Monate zurWiederherstellung; 2 derartig Verwundete konnten wegenFisteln (No. 145 und 159), 2 andere aus unbekannten Ur-sachen (No. 144 und 160) sogar erst nach 9 bezw. 10 und11 Monaten aus dem Lazarethe entlassen werden.

Wie die Steifheit des Schultergelenks die Gebrauchs-fähigkeit des Armes noch nicht aufhebt, so wird auchdie mangelnde Beweglichkeit im Ellenbogengelenk bis zueinem gewissen Grade ausgeglichen, wenn nur die Hand,der wichtigste Theil des Armes, unversehrt ist. Dieselbewird, wie schon oben bemerkt, vermittelst der Schultersowohl an den Ort ihrer Thätigkeit gebracht, als auch inbeschränkter Weise gedreht.

Die Gefahr einer Beschädigung des Schultergelenkesdurch gleichzeitige unmittelbare Verletzung oder durch denWundverlauf ist unbedeutend: von den dauernd zuwartendBehandelten konnte nur der Invalide No. 86 den Oberarmvom Körper nicht abheben; bei einem Zweiten (No. 179)bildete massige Steifheit des Schultergelenkes in Folge einesbesonderen Armschusses mit den Grund der Verstümmelungs-erklärung. ')

1 ) Wegen gleichzeitiger Verletzung des Schulter- und Ellenbogengelenks bei Resezirten siehe S. 667.