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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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697
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Band III. Spez. Tlieil.

III. Abschnitt: Verletzungen des Kllenbogengelenks.

697

Bezeichnung, sowie nach einem Schuss durch den Oberarmund das Ellenbogengelenk.')

Die Achselschlagader wurde nur einmal am 12. Tagenach einem Schuss in den linken Vorderarm und Ellen-bogen wegen einer Blutgeschwulst durch Faden geschlossen;eine neue Blutung gab später Veranlassung zur Unterbindungunter dem Schlüsselbein.')

Zur Absetzung im Schultergelenk führte -einmalPressung der Armschlagader bei Eröffnung des Ellenbogen-gelenks durch Granate, und zwar am 3. Tage nach der Ver-wundung, nachdem durch Verstopfung des Gefässes Brandeingetreten war; ein anderes Mal die gleiche Verletzungdurch einen Gewehrschuss, welcher den Oberarmknochenund das Ellenbogengelenk zerschmettert hatte, am Tagenach der Verwundung. 3 )

Absetzung am Oberarm wegen Blutung wurde beiDeutschen Verwundeten 3 mal erforderlich: einmal amTage nach einer Granatverletzung, durch welche Knochenund Weichtheile des Ellenbogengelenks in weiter Aus-dehnung zerschmettert und zerrissen waren und heftigeBlutung stattfand, 4 ) ausserdem nach 3 und 5 Wochen beiGewehrschusswunden des Ellenbogengelenks. 5 ) Sämmtliche

3 Operirte starben; von zwei wegen Blutung amputirtenFranzosen wurde einer geheilt, während der andere amTage der Operation durch Erschöpfung zu Grunde ging. 6 )

Verletzungen des Ellennerven sind seltener, als manbei der Dicke desselben und seinem nahen Anliegen amGelenk erwarten sollte. Selbst nach einer ausgedehnten Zer-schmetterung des Gelenks, 7 ) welche die Aussägung eines9 cm langen Stückes des Oberarmknochen und eines 6 bezw.

4 cm langen Endes der Elle und Speiche erforderte, warenkeine Lähmungserscheinungen vorhanden, obwohl der Nervvon Eiter umspült zwischen den Knochentrümmern lag.

Dauernde Nachtheile durch die Schussverletzung desEllennerven soweit die Nervenbahn aus den Kranken-geschichten zu erkennen ist blieben bei 3 Operirten und4 erhaltend Behandelten zurück.

Bei einem Verwundeten, 8 ) der durch Granatsplittereine 15 cm lange Wunde von der inneren Furche des zwei-köpfigen Muskels bis zum Vorderarm mit Entblössung derKnochen erlitten hatte, war sofort das Hautgefühl im 4.und 5. Finger erloschen, stellte sich aber wenigstens soweitwieder her, dass nach 5 Jahren nur eine Herabsetzungdesselben nachzuweisen war. Bei zwei Anderen 9 ) bestand

»)

3 )4 )s )

6 )

7 )

S. 904,

*)

8. 897,

;l )No. 32

Vergl. V. Band dieses Berichtes, S. 588, No. 14 und 20.Vergl. ebenda S. 578, No. 3 und denselben S. 583, No. 5.Vergl. ebenda, S. 9, No. 4 und 8.Vergl. ebenda S. 58, No. 61.Vergl. ebenda S. 67, No. 136 und S. 56, No. 43.Vergl. ebenda S. 75, No. 51 und S. 79, No. 9.Vergl. ebenda S. 481, No. 220 und denselben bei Gurlt,No. 192

Vergl. ebenda S. 471, No. 153 und denselben bei Gurlt,No. 185.

Vergl. ebenda S. 461, No. 81 und denselben bei Gurlt, S. 787,und S. 473, No. 165 und denselben bei Gurlt, S. 831, No. 90.

vor der etwa 4 Wochen nach der Verwundung ausgeführtenResektion ebenfalls Gefühlslähmung. Der eine, welcherZerschmetterung des äusseren Knorrens, Bruch der Elleund Speiche erlitten, behielt ausser Lähmung der 3 erstenFinger Unbeweglichkeit und Gefühllosigkeit des 4. und5. Fingers, der andere klagte nach Verlauf von 5 Jahrennoch über Kältegefühl im Arm, verminderte Schweiss-absonderung und Taubheit im Bereiche des zerschossenenNerven.

Was die Nichtoperirten betrifft, so war 3 Jatire nacheinem Bruche des Ilakenfortsatzes (No. 86) der Ellennervdurch Kallusbildung bei noch bestehender Entzündung mitder Hinterseite des Knochens fest verwachsen, so dass dieFinger nicht bewegt werden konnten und bei den geringstenpassiven Beugungsversuchen im Ellenbogen, den Hand- undden Fingergelenken durch die verursachte Zerrung sofortdie heftigsten Schmerzen im ganzen Bereich der Nervenauftraten. Der Verwundete No. 161, welcher ein fast freiesHandgelenk hatte, konnte weder die Hand bewegen, nochden in Beugung stehenden 3., 4. und 5. Finger aktiv strecken;auch das Hautgefühl war aufgehoben. D. (No. 165) hatbei steifem Handgelenk Lähmung der letzten 3 Finger undSchmerzen im Bereiche des Ellennerven, K. (No. 103), beiSteifigkeit der Hand und sämmtlicher Finger, Taubheit im4. und 5. Finger zurückbehalten.

Bei St. (No. 18) bestand lähmungsartige Schwächeder Hand, als deren Grund Beschädigung des Median-nerven anzusehen ist, da durch den Schuss, welcher denOberarmknochen gequetscht hatte, zugleich die Schlagaderverletzt war.

6 Verwundete (No. 16, 39, 61, 62, 63, 147) behieltenmehr oder weniger vollkommene Bewegungs- oder Gefühls-lähmung der Hand und der Finger, ohne dass die beschädigtenNerven ersichtlich sind.

Verwundungen des Rumpfes durch dasselbe Ge-schoss, welches das Ellenbogengelenk traf, wurden 5 malbeobachtet. Die Kugel lief einmal vor dem Eintritt insGelenk quer durch die Weichtheile der vorderen Brust-seite (No. 165), ein anderes Mal trat sie nach Durch-setzung des Gelenks an der 9. Rippe ein und in der Brust-warzenlinie der anderen Seite aus,') bei einem Drittenbefand sich die Eingangsöffnung unterhalb der 12. Rippe,die Ausgangsöffnung an der entsprechenden Stelle der an-deren Körperseite. 2 ) Rippenbrüche erlitten 2 Mann (No. 36und 109), und zwar wurde bei ersterem die 8. Rippe durchdas Geschoss getroffen, welches den inneren Oberarmknorrenzertrümmert hatte. Ob bei einem später Amputirten 3 ) dieZerschmetterung des Ellenbogengelenks und die Eröffnungder Brusthöhle derselben Seite durch ein Geschoss ver-ursacht wurde, ist nicht festzustellen.

J ) Vergl. Gurlt, S. 846, No. 111 und denselben ohne Angabeder Brustrerletzung im IV. Band dieses Berichtes, S. 79, No. V. A. 34und im V. Band, S. 474, No. 173.

2 ) Vergl. V. Band dieses Berichtes, S. 477, No. 194.

3 ) Vergl. ebenda S. 68, No. 152.

Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. III. Bd. Spez. Theil.