Band III. Spez. Theil.
II. Abschnitt: Verletzungen des Schultergelenks.
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I
Am 21. März 1871 noch Knochensplitter entfernt;von jetzt an Abnahme der Eiterung und Heilung bis zum20. April 1871.
11(5. A. Seh., Grenadier vom 1. Westpreussischen Grenadier-Regiment No. 6, verwundet am 6. August 1870 bei Wörth:Schuss durch das rechte Schultergelenk von vorn nach hinten.War am 5. Oktober 1870 geheilt,
117. J. Seh., Füsilier vom Mecklenburgischen Füsilier-Regiment No. 90, verwundet am 8.Dezember 1870 bei Beaugency:Gewehrschuss durch das rechte Schultergelenk von vorn nachhinten.
Im Garnisonlazareth Wismar noch im Oktober 1871 Eite-rung und Entfernung eines Knochenstückes. Befund am 30. No-vember 1871: Oberarm etwas abgemagert; Erhebung des Armesweder aktiv noch passiv ausführbar, Vor- und Rückwärts-bewegung im geringen Grade möglich; im Ellenbogengelenk dieBewegungen bis auf beschränkte Pro- und Supination frei; imHandgelenk und den Fingergelenken die Bewegungen frei, aberkraftlos.
118. R., Füsilier vom 3. Westfälischen Infanterie-RegimentNo. 16, verwundet am 10. August 1870 bei Mars la Tour:Gewehrschuss durch das linke Schultergelenk. Eingang 4 cmunterhalb des äusseren Endes des Schlüsselbeins. Ausgang ander äusseren Seite des Oberarms.
Ende Februar 1871 Heilung. Völlige Steifheit desGelenks, Knochen auftreibung am oberen Theil des Ober-arms, Muskelabmagerung am Oberarm. Zeitig gänzlich er-werbsunfähig. (Vergl. Berthold, S. 470, No. 6.)
119. A. K, Musketier vom 4. Brandenburgischen Infanterie-Regiment No. 24 (Grossherzog von Mecklenburg - Schwerin):Gewehrschuss durch das rechte Schultergelenk von vorn nachhinten und aussen mit theilweiser Splitterung des Knochens.Heilte mit völliger Steifheit des Schultergelenks.
120. J. B., Musketier vom 4. Westfälischen Infanterie-Regiment No. 17, verwundet am 11. Januar 1871 vor Le Mans:Schuss durch das linke Schultergelenk. Eintritt der Kugel vorn,dicht über der Achselhöhle. Austritt hinten. Verbunden mitKarbolsäurelösung in Wasser (1 : 30) und in Oel (1 : 10). Am17. Januar Eröffnung eines Eiterherdes; am 10. Februar bei nochbestehender geringer Eiterung rückwärts befördert.
121. J. A., Musketier vom 5. Thüringischen Infanterie-Regiment No. 94 (Grossherzog von Sachsen), verwundet am1. September 1870 bei Sedan : Gewehrschuss durch das rechteSchultergelenk.
Kam am 17. April 1871 ins Reservelazareth Bunzlau; esbestand noch geringe Eiterung. Erst am 24. Mai wurde A.entlassen mit völliger Steifheit des Gelenks.
122. C. B., Füsilier vom 4. Magdeburgischen Infanterie-Regiment No. 67: Gewehrschuss durch die rechte Schulter mitVerletzung der Gelenkfläche des Schulterblattes. Unvoll-kommene Verrenkung der Oberarmknochen.
Kam am 4. März 1871 im Reservelazareth Chemnitz an.Der Arm konnte nicht gehoben werden, es bestand noch Eite-rung, kleine Knochensplitter wurden noch ausgestossen. Am10. Juni waren die Wunden geheilt, der Arm ganz steif, auchdie Bewegung der Hand beschränkt.
123. IL IL, Grenadier vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment No. 2, verwundet am 18. August 1870 bei Gravelotte:Schuss durch das linke Schultergelenk und Schulterblatt.Wegen unvollkommener Verrenkung des Oberarm-knochens konnte man in die fast leere Pfanne greifen. Hohes
Fieber, starke Eiterung. Im Reservelazareth Bonn vom 1. Ok-tober ab zuweilen Frostanfälle. Ende Oktober starke An-schwellung des Armes und der Gegend des Schulterblattes;dagegen mit Erfolg Blutegel. Am 20. Dezember wurde ILgeheilt entlassen; es bestand geringe Beweglichkeit im Gelenk.
124. Ch. Seh., Wehrmann vom 3. Ostpreussischen Land-wehr-Regiment No. 4: Gewehrschuss durch das rechte Schulter-gelenk. Geheilt, doch blieb völlige Unbrauchbarkeit des Ge-lenks zurück.
125. F. G., Wehrmann vom 1. Magdeburgischen Land-wehr-Regiment No. 26, verwundet vor Beifort: Gewehrschussdurch die linke Schulter. Im Reservelazareth Freiburg imApril 1871 wiederholte Herausnahme kleiner Knochensplitter.Erst am 6. Juni waren die Wunden vernarbt, die Gebrauchs-fähigkeit des Armes war gering.
126. A. K., Musketier vom 8. Ostpreussischen Infanterie-Regiment No. 45, verwundet am 14. August 1870: Gewehr-schuss durch die linke Rückenhälfte und das linke Schulter-gelenk. Im Barackenlazareth zu Berlin wurde jauchige Schulter-gelenksentzündung und Eitererguss in den Brustfellsack beob-achtet. Antiseptischer Verband, Erweiterung der Wunden,kräftige Kost. Am 14. April 1871 war K. geheilt.
127. F. W., Musketier vom Sächsischen 5. Infanterie-Regiment (Prinz Friedrich August) No. 104, verwundet am30. November 1870 bei Villiers: Gewehrschuss durch das linkeSchultergelenk.
Im Reservelazareth Leipzig am 6. Januar 1871 geheilt;später noch Badekur in Teplitz. Es blieb starke Narben-spaunuug zurück; die Narben drückten das Armnervengeflechtso erheblich, dass das Glied vollkommen gebrauchsunfähig war.
128. IL vom 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiment No. 109:Gewehrschuss durch das linke Schultergelenk. Heilungmit Steifheit. (Vergl. v. Beck, S. 586, No. 22.)
12!). G. F., Soldat vom 2. Badischen Grenadier-RegimentKaiser Wilhelm No. 110, verwundet am 18. Dezember 1870:Gewehrschuss in die linke Schulter mit Eröffnung des Ge-lenks und Verletzung des Oberarmknochens. Heilungmit Steifheit. (Vergl. v.Beck, S. 584, No. 9.)
130. F. vom 7. Rheinischen Infanterie-Regiment No. 69,verwundet am 27. November 1870 bei Amiens: Granatschuss-verletzung mit Zertrümmerung des rechten Schulter-gelenks. Heilung mit sehr beschränkter Beweglichkeit; Haut-gefühl erhalten; Hand und Finger gut brauchbar. Heilungs-dauer vier Monate. (Vergl. Koch, S. 536.)
131. F. B., Musketier vom 3. Badischen Infanterie-Regi-ment No. 111: Gewehrschuss durch das rechte Schulter-gelenk. Heilung. Beweglichkeit sehr beeinträchtigt; Schulter-höhe entstellt. (Vergl. v. Beck, S. 584.)
132. Seh. vom 3. Badischen Infanterie-Regiment No. 111,verwundet am 7. Oktober 1870: Gewehrschuss durch dasrechte Schultergelenk. Heilung mit fast völliger Steifheit.(Vergl. v.Beck, S. 584, No. 7.)
133. 0., Soldat vom Sächsischen 6. Infanterie-RegimentNo. 105, verwundet am 18. August 1870: Gewehrschuss inslinke Schultergelenk. Ausserdem Schuss in den rechtenOberschenkel und Oberarm. Heilung. Hebung des Armes aktivund passiv nur bis 45 ° möglich. Dauernd ganzinvalide, theil-weise erwerbsunfähig. (Vergl. Evers, S. 373, No. 9.)
134. K., Soldat vom Sächsischen 7. Infanterie-Regiment(Prinz Georg) No. 106, verwundet am 30. November 1870: