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Vit. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Band III. Spez. Theil.
gedehnte Zerschmetterung der oberen Gliedniaassen" ver-anlasst wurden. Bei der letzteren Gruppe kann überdiesdie Gelenkverletzung, selbst wo sie vorhanden war, kaumals der eigentliche Grund der verstümmelnden Operationbetrachtet werden. Unter diesen Umständen sind in Ta-belle II auf S. 669 nur diejenigen 34 Exartikulationen imSchultergelenk 1 ) (mit 17 Todesfällen) berücksichtigt worden,welche nach zweifelloser Verletzung dieses Gelenks undnachweislich wegen derselben zur Ausführung kamen. Vierderselben mit zwei Todesfällen wurden nach vorangegangenerGelenk-Aussägung gemacht, eine davon allerdings erst2'/ä Jahr nach Heilung der Resektionswunde wegen Blutungund Eintritt eines pyämischen Zustandes. 2 ) Stellt man allewegen Zerschmetterung der Gliedmaasse und wegen Schuss-bruchs des Oberarms vorgenommenen Absetzungen imSchultergelenk mit in Rechnung, so beträgt unter Hinzu-rechnung der eben erwähnten nach vorangegangenerResektion ausgeführten Exartikulationen die Zahl der ver-stümmelnden Operationen nach Schultergelenkverletzungen?,4 + 84 = 118 (mit 56 Todesfällen).*)
Von den 285 Resektionen mit 117 Todesfällen desV. Bandes gehen 4, darunter 2 mit tödtlichem Verlauf, ab,denen die Exartikulation folgte; 3 Resektionen (mit 1 Todes-fall) kommen aus dem Nachtrag des V. Bandes (S. 666unter II A.) hinzu.
Was beabsichtigte Operationen betrifft, die nicht zurAusführung gelangten, so nahm man von einer Resektion(No. 38) Abstand, weil bei genauer Untersuchung in derChloroformbetäubung die Verletzung zu einem operativenEingriff zu geringfügig erschien. Der weitere Verlauf wargut, so dass der Verwundete nach 6 Wochen zurückbefördert
J ) Diese Zahl umfasst ausser 28 im V. Bande dieses Berichtesunter „Exartikulation im Sehultergelenk" aufgeführten Verwundungen(No. 7, 8, 13, 14, 15, 40, 45, 46, 47, 52, 53, 56 und 59 der Geheilten,No. 1, 7, 12, 13, 16, 20, 22, 23, 25, 28, 35, 36, 46, 58 und 60 derGestorbenen) die in den Nachträgen zum V. Bande (S. 662 unterI. A.) mitgetheilte geheilte Verletzung gleicher Art und die erwähnten4 Absetzungen im Schultergelenk nach vorangegangener Gelenk-Aussägung, welche im V. Bande unter „Resektion des Schultergelenks"(No. 45 und 143 der Geheilten, No. 5 und 70 der Gestorbenen) sichvermerkt finden. 3 dieser letzteren Verwundeten stehen im V. Bandenur unter Resektion, 1 (No. 45 der geheilten Resezirten) ausserdemirrthümlich unter „Amputation am Oberarm" (No. 89 der Geheilten).
2 ) Siehe im V. Bande dieses Berichtes S. 402, No. 45.
3 ) Bei dieser sicher nicht zutreffenden Art der Berechnung würdesich die Gesammtzahl der Schultergelenkverletzungen von 547 auf631, die Gesammtzahl der Gestorbenen von 189 auf 228 erhöhen.Dementsprechend ändern sich alsdann auch die Verhältnisszahlenin den Uebersichten auf S. 669.
werden konnte. Ueber den Befund bei der Heilung ist nichtsbemerkt. Ein Anderer (No. 43), bei welchem die beschlosseneResektion aus nicht angegebenem Grunde unterblieb, wurdezwar geheilt, jedoch mit dem schlechtesten Erfolge, der beierhaltend Behandelten überhaupt verzeichnet ist und sich nurnoch einmal bei einem Französischen Offizier (No. 18) findet:Schulter- und Ellenbogengelenk blieben steif, die Fingerbehindert, der Arm musste zur Vermeidung von Beschwerdenmit einer Bandage am Körper befestigt getragen werden.Endlich- wurden zur Rettung des Lebens erwogene Opera-tionen einmal wegen hochgradiger Nierenentzündung(No. 32), ein anderes Mal wegen hoffnungslosen Zustandesdes Verwundeten (No. 78) unterlassen.
Unter den auf die Nachbehandlung bezüglichenBemerkungen findet sich bei den zuwartend Behandeltennur einmal (No. 37) der konstante Strom erwähnt; Bade-kuren sind häufiger vermerkt (No. 46, 71). Von Zeit zuZeit auftretende rheumatische Schmerzen wurden bei einemGeheilten (No. 63) durch Kuren in Wiesbaden und Warm-brunn und Anwendung von Moorbädern, bei einem Anderen(No. 85) durch 6 wöchentlichen Aufenthalt in Wiesbadenbeseitigt, während bei No. 65 trotz warmer Bäder undSeebäder Witterungsschmerzen durch den ganzen Arm fort-bestanden und bei No. 58 weder Seebäder noch Badekuren(in Warmbrunn und 4 Jahr später in Wiesbaden) dieSchmerzen bei der Bewegung und beim Druck auf dasGelenk in irgend einer Weise beeinflussten. Auf die Be-hinderung oder Steifheit des Gelenks haben Bade-kuren in keinem dieser Fälle nachweislich vortheilhafteingewirkt. Obschon sicherlich, ausser den vorstehendAufgeführten, noch eine Anzahl der Geheilten zweckmässigeNachbehandlung erfuhren, so scheint doch der Zweifel,den v. Langenbeck (a. a. 0. S. 113) ausspricht, be-rechtigt zu sein, dass auf die Wiederherstellung der Beweg-lichkeit im Schultergelenk nicht besondere Mühe verwendetworden ist. Die Vorschläge'), die Resezirten an einerCentralstelle zu sammeln, um sie einer Nachbehandlungdurch Bäder, gymnastische Uebungen, Elektrizität undMassage zu unterziehen, verdienen daher auch für die er-haltend Behandelten Beachtung, zumal bei letzteren eherSteifheit des Gelenks zu erwarten ist als bei den Resezirten.
!) Busch, Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Chi-rurgie. II. Kongress 1874. I, S. 64; Gurlt, a. a. O., S. 1329, 1333;Schuchardt, Die heutigen Indikationen zu Gelenkresektionen nachSchussverletzungeu. Deutsche Zeitschrift für Chirurgie. 23. Band.1886. S. 459.