Erwerbung der Meusebachschen Bibliothek. 553
Lebens über 35 000 Kartenblätter für alle'Räume der Erdeaus allen Zeiten in 18 verschiedenen Sprachen zusammen-zubringen gewusst; kein Geringerer als Karl Ritter wiesnachdrücklich darauf hin, wie wichtig für alle Zweige derhistorisch-politischen und der naturhistorisch-geographischenWissenschaften diese „in ihrer Art einzige Sammlung"*)werden könnte, wenn sie durch den Staat erworben undzweckmässig ergänzt und verwaltet würde. Die Einholungeines ausführlichen Gutachtens von Ritter war durch Schulzeveranlasst, nachdem der König selbst das Ministerium zuVorschlägen über diese Angelegenheit aufgefordert hatte; ererklärte sich zum Ankauf der Sammlung auch desshalb ge-neigt, weil sich hier eine Gelegenheit darbiete, der Scharn-horstschen Familie eine Erkenntlichkeit zu beweisen, dereine Dotation, wie sie andere Helden der Befreiungskriegeerhalten hatten, nie zu Theil geworden. Nach der überein-stimmenden Schätzung Ritters und einer Commission mili-tärischer Sachverständiger wurde darauf die Sammlung für30 000 Thaler vom Staat erworben; auch die weiteren Vor-schläge Ritters hinsichtlich ihrer Verwaltung wurden vonSchulze und Raumer eifrig befürwortet und demnach 1856ein kartographisches Institut begründet. Dankbar erkannteSchulze Friedrich Wilhelms IV. persönliches Interesse fürdiese neue Stiftung an; lebhaft beklagte er die Schwierig-keiten, welche auch ihr das Finanzministerium bereitete, unddie ungenügende Aufstellung, die sie in der KöniglichenBibliothek fand.
Nicht alle seine Wünsche sah Schulze so erfüllt; man-cherlei, was geschah und nicht geschah, gab ihm zu KlagenAnlass; aber auch manchen werthvollen Erfolg errang seineunermüdliche Thätigkeit auch unter den vielfach ungünstigenVerhältnissen dieser Jahre. Dass er „zu allen Zeiten undunter allen Umständen die Freiheit der Forschung geehrt undgefördert, in den mannigfachsten Bestrebungen wissenschaft-
*) So bezeichnete er sie in seinem Brief an Hausmann, in demer seine Freude über den Ankauf der Sammlung ausspricht, beiKramer II, 62.