Zweites Capitel.Schulzes Bemühungen um die preussischen Gymnasien.
Zunächst zur Bearbeitung der Angelegenheiten der Gym-nasien war Schulze in das Ministerium berufen; auf sie übteer, so lange Altenstein das Unterrichtswesen leitete, dengrössten Einüuss. Der Minister, dem sie ferner lagen, folgtebei ihnen gern dem Rathe des sachkundigen Schulmanns, derhierfür in seinen verschiedenen Stellungen in Weimar, Hanauund Coblenz vielseitige bedeutsame Erfahrungen gesammeltund als verständnissvollen und eifrigen Vertreter huma-nistischer Anschauungen sich bewährt hatte. In ihnen fühlteSchulze sich durchaus einig mit seinem Lehrer Wolf undseinem Vorgänger Süvern; in welcher Richtung und mitwelchen Mitteln er die Gedanken, die in den von Letzterementworfenen Verordnungen von 1810 und 1812 über diePrüfung von Lehrern und Abiturienten der Gymnasien gesetz-lichen Ausdruck gefunden hatten, durchzuführen und weiter-zubilden sich bemühte, lassen deutlich die Erlasse erkennen,welche Schulze über die gleichen Fragen ausarbeitete. Wiefür die preussische Unterrichts Verwaltung des vorangegangenenMenschenalters sind auch für seine Thätigkeit besonders diehinsichtlich der Maturitätsprüfung getroffenen Anordnungenbezeichnend*).
*) Die zahlreichen meist von Schulze entworfenen Verfügungenhinsichtlich der preussischen Gymnasien bis zum Jahre 1834 ein-schliesslich siehe bei Neigebaur, Die preussischen Gymnasien und diehöheren Bürgerschulen. Eine Zusammenstellung derVerordnungen, welcheden höheren Unterricht in diesen Anstalten umfassen. XVI u. 365 S.Berlin, Posen u. Bromberg, E. S. Mittler 1835. Nachdrücklich betont die„anregende, überall die Wissenschaftlichkeit fördernde, Geist und Leben