542 Drittes Buch. Zweites Capitel.
tragte gesetzliche Peststellung eines Besoldungsminimums fürdie Professoren abgelehnt wurde. Aber auch alle die Be-stimmungen, die nach seinen Vorschlägen im Ministeriumangenommen wurden, erlangten keine praktische Bedeutung;noch ehe Ladenberg seine Absicht ausfuhren und seinen Ent-wurf eines Unterrichtsgesetzes den Kammern vorlegen konnte,sah er sich durch seine „Auffassung von Preussens Ehreund Wohl" nach Manteuffels Verhandlungen in Olmütz imDecember 1850 zum Rücktritt genöthigt und sein NachfolgerKarl Otto von Raumer erklärte 1852*) in der zweiten Kammer,dass ihm eine baldige Einbringung des Unterrichtsgesetzesnicht rathsam erscheine.
Wenn er Bedenken gegen sie äusserte, so wurden solcheauch von Schulze getheilt. Nur zu bald, fürchtete dieser,könne ein Gesetz „die nachtheiligsten Folgen für die noth-wendig freie Bewegung auf diesem Gebiet herbeiführen"**).Schon 1851 sprach sich ihm gegenüber auch Graffunder gegenein Gesetz aus, das „entweder Unausführbarkeiten enthaltenoder überflüssig sein" werde. Für nöthig hielt er „nicht einGesetz, sondern Geld" und wollte, wenn ein Gesetz gemachtwerden müsse, weil es verheissen sei, dies „auf das beschränktsehen, was man sonst Schulpolizei nannte"***). Er undSchulze waren mit Raumer darin einverstanden, dass be-sonders dringenden Bedürfnissen der Schulen durch Erlasseines allgemeinen Unterrichtsgesetzes nicht abzuhelfen, dassfür sie mehr auf dem Wege der Verwaltung zu leisten sei.Aber um so schmerzlicher empfanden sie eben desshalb, dassin der Zeit des Ministeriums Raumer kirchliche und politischeParteibestrebungen einen für freie wissenschaftliche Bildungbedenklichen Einfluss auf die Unterrichtsverwaltung übten.Mit Besorgniss sah Schulze namentlich, welche Förderungden Ultramontanen wie durch die Revolution von 1848, nunauch durch die Reaction zu Theil wurde.
*) Am 26. Februar. S. Stenographische Berichte S. 493 ff.**) S. seinen Brief an Ritschi vom 3. Februar 1860 bei RibbeckII, 538.
***) So äusserte er sich Schulze gegenüber in Briefen vom 8. Fe-bruar und 14. Juni 1851.