Vorschläge zu Reformen an Universitäten. 541
schränkung aber sah Schulze bei seinen Vorschlägen ab.Eingehend war in der Versammlung die Frage erörtert, obdie Vertretung des Staats durch eine besondere Behörde beiden Universitäten nothwendig sei*); sie war von der Con-ferenz verneint, nachdem namentlich Böckh sich auf Grundseiner langjährigen Erfahrungen entschieden gegen Anstel-lung eines Curators ausgesprochen hatte; Schulze vermied indiesem Punkt eine principielle Entscheidung und suchte den ver-schiedenen hinsichtlich seiner hervorgetretenen Ansichten ge-recht zu werden, indem § 19 seines Entwurfs bestimmte, zurVertretung des Ministers und zur unmittelbaren Leitung derökonomischen und Kassenverwaltung der Universitäten könnedenselben ein Curator vorgesetzt werden, § 20 aber für dieUniversitäten, bei denen dies nicht geschähe, die Einrichtungeines aus drei Mitgliedern zusammenzusetzenden Verwaltungs-raths zur Verwaltung des Vermögens und zur Ueberwachungdes Kassen- und Bauwesens anordnete. Gegen die Einsetzungeines solchen Verwaltungsraths wurde im Ministerium Ein-spruch erhoben, als hier Schulze seinen Entwurf vorlegte,und die Bestellung von Curatoren für die Universitäten all-gemein angeordnet; auch nach den hier beschlossenen Be-stimmungen sollten, wie von der Conferenz und von Schulzevorgeschlagen war, die für die Universitäten aufzustellendenVerwaltungsetats vor ihrer Einreichung an den Ministerdem Senat mitgetheilt und dieser und die Pacultäten in ge-eigneter Weise von den finanziellen Verhältnissen der Uni-versität unterrichtet werden. Auch bei anderen Punktenwurden mehrfach im Ministerium Schulzes Vorschläge ab-geändert*'*); besonders beklagte er, dass die von ihm bean-
*) S. Verhandlungen S. lffi, 46ff., 147ff. Gesetzgebung S. 155ff.**) Gleich in dem ersten Paragraphen, in dem Schulze als dieunmittelbare Aufgabe der Universitäten bezeichnet hatte, durchfreie Lehre der Wissenschaft wissenschaftliche Bildung zu gewährenund fortzupflanzen, wurden in dem Ministerium die von mir gesperrtgedruckten Worte gestrichen und danach auch in dem zweiten Satzdesselben Paragraphen Aenderungen von nicht nur formaler Bedeutungvorgenommen; in seiner letzten Zeile ist natürlich statt der in derPublication über die Gesetzgebung des Unterrichtswesens S. 178 ge-druckten Worte: der Pflanzenschulen zu lesen: die Pflanzschulen.