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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
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507
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Dotation der Universitäten. 507

für einen Assistenten, einen Diener und einen Zeichner 600und an sachlichen 240 Thaler als jährlichen Etat beantragte,wurden ihm insgesammt nur 300 verwilligt. Für die BerlinerUniversitätsbibliothek konnte zunächst nur ein jährlicherFonds von 500 Thalern durchgesetzt werden, der aus Audi-toriengeldern von Studenten gebildet wurde; ausserdem solltefür sie jeder Doctor bei seiner Promotion, jeder Privatdocentbei seiner Habilitation und jeder Professor bei seiner An-stellung fünf Thaler entrichten. Nur nach langen Bemühungenund mit vielen Schwierigkeiten erwirkte das Ministerium einegeringfügige Unterstützung für das in Rom begründete archäo-logische Institut*).

Unermüdlich trat Alten stein dafür ein, dass ihm für dieseiner Pflege anvertrauten Bildungsanstalten grössere Mittelin besserer Weise zur Verfügung gestellt würden. Er sahsich nämlich nicht nur durch den Mangel an Geld, sondernauch durchdie Art der Verwaltung, der Vertheilung undder Verrechnung" bei seinen Unternehmungen gehindert.Als früherer Leiter der preussischen Finanzen verkannte erkeineswegs den Werth der Einrichtungen, die in Preussengetroffen waren, um möglichste Ordnung und Sparsamkeitin der Verwaltung zu sichern; wie nöthig es auch für dieUniversitäten sei hierauf zu achten, musste ihm ein Blickauf die Greifswalder Hochschule besonders anschaulich machen,die in Folge schlaffer Administration in kläglichen Verfallgerathen war; zu ihrer neuen Erhebung hat er dadurch mitgewirkt, dass unter seinem Einfluss eine schärfere Aufsicht überdie Verwaltung ihrer finanziellen Mittel eingeführt wurde**).Aber andrerseits fand er ein grosses Hemmniss für nothwendigeVerbesserungen, wie für die glückliche Benutzung günstiger Ver-hältnisse in der zu einseitigen und scharfen Betonung des cal-culatorischen Gesichtspunktes durch das Finanzministerium;

*) Vgl. Michaelis, Geschichte des deutschen archäologischen In-stituts S. 52.

**) Vgl. die bei Koch I, 418 ff. II, 1064 ff. abgedruckten Verord-nungen und die von Baumstark 1866 veröffentlichte Festschrift überdie Universität Greifswald vor 100 und vor 50 Jahren, namentlichS. 60 ff.