508 Zweites Buch. Drittes Capitel.
er beklagte, dass diesem nicht ausdrücklich die Verpflichtungauferlegt sei, die Verwaltung zu unterstützen. „Da es für dieseVerpflichtung" schrieb er 1831 an den Kronprinzen*), „ganzan einer Behörde fehlt, so hat nun jede Verbesserung derVerwaltung ungeheure Schwierigkeiten. Dagegen ist jedeVerwaltung entschuldigt, sobald sie nachweist, dass es solcheran den erforderlichen Geldmitteln fehlt. Es ist dieser Zu-stand von unberechenbaren Folgen. Das ungeheure Ueber-gewicht, welches der preussische Staat durch Intelligenz undvorzügliche Verwaltung haben könnte, wird durch das ausVorstehendem nothwendige Stillstehen, welches auf diesemGebiete schon ein Zurückgehen ist, grösstentheils vernichtet.Gerade im Augenblick, wo die grösste Kraftentwicklungnöthig ist, fehlt es dazu an Geld. Kann die möglichste Ent-wicklung gesichert werden, und es bedarf dazu nicht viel,nur eine andre Verwaltungsform, so kann der preussischeStaat mit grosser Ruhe über vieles hinwegsehen, was jetztnicht gleichgültig ist. Er wird dadurch der Stimme im In-und Ausland sichrerer Herr, als durch irgend ein anderesMittel". Und wie durch das Verhältniss zum Finanzministe-rium wurden manche Schwierigkeiten der Unterrichtsverwal-tung hinsichtlich der Institute auch durch die Baubehördebereitet. Steffens, der als Berliner Rector 1835 eifrig beidem nothwendig gewordenen Umbau des Berliner Universi-tätsgebäudes mitwirkte, bemerkt bei dessen Schilderung:„Man sollte glauben, dass derjenige, der das Gebäude be-nutzt, auch eine Stimme bei der Einrichtung haben müsste:aber nach dem strengen Formalismus des preussischen Be-amtenwesens war jene sehr beschränkt, und was das Bau-departement beschlossen hatte, konnte durch keine Vorstel-lung umgeändert werden. So fanden wirklich Einrichtungenstatt, die von uns als zweckwidrig bezeichnet, sich späterauch als solche zeigten und nicht wenig kostspielige Um-änderungen erforderten" **).
*) In der oben S. 442 erwähnten Correspondenz über Steffens.S. auch Altensteins Aeussernngen in seiner Denkschrift vom Mai 1818bei Sybel, Kleine historische Schriften II, 468 f.**) S. Steffens, Was ich erlebte X, 312.