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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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Bildung der Juristen. Preisaufgaben. 499

seines Königs Tod trat zu demselben Zweck eine neue Coni-mission zusammen; sie brachte, wie Schulze bemerkt, inwenigen Sitzungen den Entwurf einer Instruction für dieobere Examinations-Comrnission für die Civilbeamten zuStande, welche ich weder abzuwenden noch zu billigen ver-mochte". Seine Bedenken wird kaum für ungerechtfertigterklären, wer die weitere Entwicklung sich vergegenwärtigt*).

Hielt Schulze die Aufstellung solcher Forderungen andie Oandidaten der Staats- und Promotionsprüfungen fürnöthig, um sie zu ernstem Studium auf den Universitätenanzutreiben, so lag ihm besonders daran, zu eigenen wissen-schaftlichen Arbeiten die Studirenden zu ermuntern. Als eingeeignetes Mittel hierfür sahen er und sein Minister die Aus-schreibung von Preisaufgaben an. Schon 1812 war für dieKönigsberger Universität die jährliche Verkündigung solcherAufgaben angeordnet und hierzu jeder Facultät eine Summevon 50 Thalern zur Verfügung gestellt; eine gleiche Ein-richtung wurde nun 1820 für Bonn, 1821 für Breslau, 1824für-Berlin und Halle, 1831 für Münster und 1839 für Greifs-wald getroffen. Ausdrücklich war bestimmt, dass die Aufgabensich auf rein wissenschaftliche Gegenstände beziehen, dass siedem wissenschaftlichen Standpunkt der Studirenden angemessensein und dass von diesen dabeiselbstthätige Forschung undeigenes Urtheil"**) gefordert werden sollten.

Um ihnen ein zweckmässiges Studiren und Arbeiten aufder Universität zu erleichtern, suchte Schulze bei der ihm ob-liegenden Revision der Vorlesungsverzeichnisse auf möglichsteVollständigkeit des Unterrichts und möglichst passende An-Setzung der Stunden für die einzelnen Vorlesungen mit hin-zuwirken; in dieser Absicht wurde ein chronologisches Ver-zeichniss dem Lectionskatalog hinzugefügt. Auch veranlasste

*) Vgl. die Gutachten von Cohn, Bosse und Nasse in dem aufdie Vorbildung zum höhern Verwaltungsdienst bezüglichen XXXIV. Bd.der Schriften des Vereins für Socialpolitik S. 55 ff., 149 ff., 159 ff. unddie hier S. 57 f. 150 citirte Literatur.

**) So wörtlich in den Reglements für Bonn und Halle. Dieseund die andern Erlasse des Ministeriums hinsichtlich der Preisaufgabens. bei Koch II, 311 ff.

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