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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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494 Zweites Buch. Drittes Capitel.

den Ruf der preussischen Universitäten ihnen zugeführtwurden, so waren doch nicht auf eine möglichst grosse Zahlihrer Besucher, sondern auf ihre möglichst gute Ausrüstungzu den Studien seine und seines Ministers Bestrebungen ge-richtet. Schon in anderem Zusammenhang ist der Massregelngedacht, welche sie zur Fernhaltung unreifer und unbegabterJünglinge von den Hochschulen trafen und welche dazu mit-wirkten, während der zweiten Hälfte ihrer Verwaltungsthätig-keit die in den zwanziger Jahren bedenkliche Zunahme vonStudenten namentlich der Jurisprudenz und der Theologiezu verringern*); wie durch seine Regelung der Abiturienten-prüfung eine möglichst gute Vorbildung der die Hochschulebeziehenden Jünglinge, suchte Schulze gediegene wissenschaft-liche Studien auch durch Bestimmungen über Examina wäh-rend und nach Vollendung der Studienzeit zu fördern.

Er trat für strenge Anforderungen bei Ertheilung derakademischen Würden ein; in diesem Sinne gab er den Sta-tuten für die Berliner Facultäten die endgültige Fassung, inder sie 1838 publicirt wurden, indem er sich dabei wesent-lich an den von Böckh für die philosophische Facultät aus-gearbeiteten Entwurf anschloss: hier wie in den bereits 1834festgestellten Bonner Statuten wurde besonderes Gewichtdarauf gelegt, dass wer die Doctorwürde erlangen wolle, ineiner zu druckenden Dissertation eine selbstständige wissen-schaftliche Leistung vorlege und den Besitz genügender all-gemeiner wissenschaftlicher Bildung nachweise. GleichemZweck sollten einzelne Verfügungen dienen, die schon vorher

*) Auf den sechs preussischen Landesuniversitäten und der Aka-demie zu Münster waren im Sommer 1820 im Ganzen 3144 Studentenimmatriculirt, darunter 938 Juristen, 853 evangelische und 256 katho-lische Theologen; im Winter 1829/30 war die Gesammtzahl der Stu-denten auf 6160, die der Juristen auf 1628, die der evangelischen Theo-logen auf 2192 und die der katholischen auf 853 gestiegen; von datrat ein Rückgang ein, sodass im Sommer 1840 wieder nur 4310 Stu-denten, darunter 957 Juristen, 1143 evangelische und 432 katholischeTheologen gezählt wurden. Vgl. die von J. G-. Hoffmann gegebeneUebersicht in der Sammlung seiner kleinen Schriften staatswirthschaft-lichen Inhalts S. 187ff. und die bereits oben S. 375 erwähnten Arbeitenvon Schubert und Conrad.