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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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428
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428 Zweites Buch. Zweites Capitel.

geachtet dieser Ansicht aber, hiess es dann weiter in derVerfügung, sei das Ministeriumweit entfernt dem löblichenEifer aller der Gymnasial-Directoren und Lehrer entgegen-treten zu wollen, welche ihre treugenieinte Sorge für dasHeil der ihrem Unterricht anvertrauten Jugend auch auf diekörperliche Ausbildung derselben auszudehnen besonders des-halb für räthlich und nothwendig erachten, damit durchzweckmässige Einrichtung körperlicher Uebnngen dem ver-derblichen Einfluss einer verweichlichenden häuslichen Er-ziehung gesteuert, der rechte Sinn und die wahre Achtungauch für körperliche Ausbildung geweckt und gewonnen unddie Gymnasial-Jugend sowohl mit den Mitteln, dieselbe aufeine vernünftige Weise zu fördern, bekannt gemacht als auchdurch Warnung, Belehrung und Beispiel von alle dem, was aufdie Gesundheit des Körpers schädlich einwirkt, abgezogen undfür aufgegebene unzeitige Genüsse durch Freuden und Er-holungen, die dem Jugendalter entsprechend und erspriesslichsind, entschädigt werde". Nach dieser Erklärung wurde eszwar nicht als räthlich bezeichnet die Theilnahme an solchenUebungen obligatorisch zu machen und auf den Erfolg diesesUnterrichts in dem Zeugniss der Abiturienten Rücksicht zunehmen; wohl aber wurde jetzt ausdrücklichbei dem sehrgünstigen Ergebniss, welches die schon seit längerer Zeitbei mehreren Gymnasien wieder eingeführten körperlichenUebungen nach dem Urtheil der Provinzialschulcollegien ge-habt", auch bei den übrigen Gymnasien die Einführung ge-regelter körperlicher Uebungen unter Leitung und Aufsichteines hierzu geeigneten Lehrers und unter Verantwortlichkeitdes Gymnasialdirectors gestattet. So wurden vorsichtig dieBestrebungen wieder aufgenommen, deren Einstellung inden Tagen der Karlsbader Beschlüsse durch die Reaction er-zwungen war*).

*) Bach erzählt in seiner Biographie Hippels S. 257, als Freund desTurnens habe dieser sich eifrig dafür bemüht, dass dem König Lorin-sers Aufsatz vorgelegt werde, welchem man das Verdienst zuspreche,dass durch ihn die Aufhebung der Turnsperre veranlasst sei; dem gegen-über ist zu bemerken, dass die Wiederaufnahme von Leibesübungenan den Gymnasien von Lorinser nicht gefordert, vielmehr, wie die obigen