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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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Aeusserungen der Schulbehörden gegen Lorinser. 421

Waren die Gegner des herrschenden humanistischenUnterrichtssysteins durch des Königs Erklärung über Lorin-sers Bemerkungen zu der Hoffnung auf eine radicale Um-gestaltung ermuthigt, so war durch die Ergebnisse der um-fassenden Untersuchung, welche das Ministerium angeordnethatte, die Unhaltbarkeit der gegen die Gymnasien erhobenenAnklagen dargethan und ein werthvolles Material zu ihrerVertheidigung und weiteren Vervollkommnung ihrem treuenVertreter im Ministerium an die Hand gegeben, das er inzwei bedeutsamen Aktenstücken Ende 1837 auf das Beste zuverwerthen wusste. In Schulzes Aufzeichnungen ist mir keineSpur begegnet, aus der zu schliessen wäre, dass er von denAnschauungen, die Lorinser später in seiner Selbstbiographieentwickelte, irgend welche Kunde besessen und aus diesemGrunde von vornherein mit Misstrauen seine Ausführungenbetrachtet habe; im Gegentheil hatte er wenige Jahre zuvorseinem Freunde Passow „die treffliche Abhandlung" gerühmt,welche Lorinser damals über die Cholera veröffentlicht hatte.Nicht durch alte principielle Gegnerschaft gegen diesen, son-dern durch eine rein sachliche Prüfung seines Verfahrensbei und nach der Veröffentlichung seines Schulaufsatzes, durcheinen Vergleich seiner Ausführungen mit den aktenmässigfestgestellten Thatsachen wurde Schulze daher zur Zurück-weisung von Lorinsers Behauptungen über das Schulwesenbestimmt, als er im November 1837 den vom König ver-langten Bericht des Ministeriums über diese Angelegenheitentwarf; ihm fügte er das auf sie bezügliche, kurz zuvorebenfalls von ihm verfasste und von dem Minister ohne jedeAbänderung unterzeichnete Circularrescript bei, das am 24. Oc-tober 1837 an sämmtliche Provinzialschulcollegien, Prüfungs-commissionen und Regierungen gerichtet war"*). In den ein-gehenden Erörterungen dieser unter dem Namen des blauen

*) Dies Circularrescript vom 24. Oct. 1837 ist in den von Kamptzherausgegebenen Annalen der preussisehen Staatsverwaltung XXI (1837),978 ff. und bei Rönne, Unterrichtswesen II, 144 ff. abgedruckt; dieAntwort des Ministeriums an den König vom 28. Nov. 1837 durfte ichmit den übrigen auf Lorinsers Aufsatz bezüglichen reichhaltigen Aktenin der Registratur des Cultusministeriums (U II 38) benutzen.