386 Zweites Buch. Zweites Capitel.
tion für die Abiturientenprüfungen von 1812 wurde dieHerrschaft des Fachsystems bei der Bestimmung über die-jenigen Schüler vorausgesetzt, die, sich „noch in keinem Haupt-fach in der ersten Klasse" befanden. Aus Süverns Entwurfder Unterrichtsverfassung aber ergiebt sich, dass er keines-wegs eine Einrichtung der Schulen nach den Grundsätzendes Fachsystems wünschte. War durch dessen Einfluss einevielseitigere Entwicklung der Lehranstalten und der indivi-duellen Begabung der Schüler gefördert, so erwuchsen dochauch unleugbar daraus Schwierigkeiten für die harmonischeGeistesbildung wie für die Aufrechthaltung der Disciplin.Um diesen Gefahren zu begegnen, schlug Süvern vor, dassjedes Gymnasium aus drei Bildungsstufen zu je zwei Klassenbestehen und bei der Bestimmung der Lehrer darauf Rück-sicht genommen werden sollte, „dass einerseits jedes Fach,andererseits die demselben nöthige Zahl der Stunden gehörigversehen werde". Von gleichen Gesichtspunkten war Bern-hardi bei der Einrichtung des von ihm geleiteten Friedrich-Werderschen Gymnasiums ausgegangen und auf die von ihmgetroffenen Anordnungen wies Schulze die übrigen BerlinerGymnasien hin, als er bald nach seinem Eintritt in das Mini-sterium wichtige Verfügungen über diese und hiermit zu-sammenhängende Fragen entwarf. In einem Rescript an dasBerliner Consistorium vom 7. März 1820 hob er nachdrück-lich tadelnd „die verderbliche Zerstückelung eines Lehrgegen-stands in einer und derselben Klasse unter zu viele Lehrer"in mehreren Berliner Gymnasien hervor; um sie zu vermeidensollte fortan der Unterricht im Lateinischen in den drei un-teren Klassen immer nur einem Lehrer übertragen und inden drei oberen nie unter mehr als zwei Lehrer vertheilt,der Unterricht im Deutschen in jeder Klasse nur von einemLehrer versehen und in der Regel von dem oder denjenigenLehrern, welche den lateinischen Unterricht in einer Klasseertheilen, auch das Griechische oder, wenn das nicht möglich,noch das Deutsche gelehrt werden. Auf diese Weise wollte
Encyclopädie 2. Aufl. I, 907 ff. u. IX, 702 ff. und der von ihnen citirtenLiteratur auch Rethwisch, Zedlitz S. 133 und Arnoldt, F. A.Wolf II, 56.