Schulzes Aeusserungen hinsichtlich übertriebener Forderungen. 369
gemacht, dass ihnen vielmehr schon in der Schule undmittelst derselben die Beschwerden, Mühseligkeiten und Auf-opferungen, welche die unvermeidlichen Bedingungen eineserfolgreichen, dem Dienste der Wissenschaft, des Staates undder Kirche gewidmeten Lebens sind, vergegenwärtigt und siefrüh an den Ernst ihres Berufs gewöhnt und zu den mitdemselben verbundenen Arbeiten gestählt werden"; anderer-seits, erklärte derselbe Satz des Rescripts vom 29. März 1829,in dem diese Worte sich finden, „hiesse es gegen alle Regelneiner vernünftigen Erziehung und eines verständigen Unter-richts handeln, wenn man die Schüler der untern und obernKlassen der Gymnasien nach gleichem Massstabe messenund die geistige Ausbildung und Erstärkung derselben durchüberspannte und dem jedesmaligen Standpunkt ihrer Kraftnicht gehörig angepasste Forderungen bewirken wollte"*).
Wenn „ein solches tadelnswerthes Verfahren aus miss-verstandenem Eifer, aus Mangel an Erfahrung oder ausandern Gründen stattgefunden", so machte Schulze hierfürdie Lehrer und Directoren, demnächst aber auch die Pro-vinzialschulbehörden verantwortlich, die „ebenso befugt alsverpflichtet, Missbräuche und Mängel durch zweckmässigeAnordnungen unverzüglich abzustellen". Von dem Ministe-rium, erklärte er, sei keine Anordnung getroffen, durchwelche sich überspannte Anforderungen an die Schüler recht-fertigen Hessen; auch die Vorschriften über die Abiturienten-prüfung böten hierzu keinen Grund. Nur die Bestimmungender Instruction von 1812 hinsichtlich des Griechischen konnten,wie Schulze zugab, zu Uebertreibungen veranlassen; um solcheabzuwehren, hatte er sie durch das Rescript vom 11. De-cember 1828 ausdrücklich erläutert. Dass in diesem dieLehrer angewiesen wurden, Rücksicht auf die Mehrzahl derSchüler zu nehmen, die nur auf das Zeugniss bedingter
*) S. Neigebaur S. 125. Zwei Male hat Paulsen in seiner Ge-schichte des gelehrten Unterrichts S. 598 und 608 den ersten Theildieses Satzes als für Schulze besonders bezeichnende „Paraphrase des^Wortes, das man wohl von ihm hörte: Arbeiten oder untergehen"nachdrücklich hervorgehoben — uud dabei beide Male die unmittelbarfolgenden, die andere Seite betonenden Worte unerwähnt gelassen.
Varrentrapp, Job. Schulze. 24