364 Zweites Buch. Zweites Capitel.
der Gymnasien zu erreichen, entweder für beide Klassen vonSchülern nicht genügen und somit ganz und gar fehlschlagenoder doch der in den Gymnasien zu bewirkenden gründlichenVorbereitung auf die Universitätsstudien Eintrag thun werde.Zur Abhülfe des in Rede stehenden Bedürfnisses, welchessich in allen Provinzen des Königreichs gegenwärtig zu zeigenanfängt, giebt es nur ein gründliches Mittel und dieses be-steht darin, dass in den Städten, wo sich ein grosser An-drang von nicht studirenden jungen Leuten zu dem Gymnasiofindet, neben demselben eine höhere Bürger- oder allgemeineStadtschule errichtet und mittelst derselben auch für die-jenigen Schüler, welche zur Vorbereitung für ihren künftigenBeruf weder der Kenntniss der alten Sprachen noch über-haupt einer höheren wissenschaftlichen Bildung bedürfen,genügend gesorgt werde." Das Consistorium wurde daheraufgefordert, statt seine Vorschläge auszuführen, vielmehrdie Vorschriften über Dispensationen „mit aller Strenge auf-recht zu erhalten und dadurch die Nothwendigkeit der Er-richtung höherer Bürgerschulen selbst den betreffenden Com-niunen fühlbar zu machen". Gegen diese Verfügung wandtesich Grashof, der Referent des Kölner Consistoriums, ineinem eingehenden Vortrag, den er bei einer Plenarversamm-lung beider rheinischen Consistorien im Oktober hielt; ersuchte nachzuweisen, 1) dass jedes Gymnasium neben seinemHauptzweck der Vorbereitung für die Universität auch denBildungszweck der Nichtstudirenden vollständig erreichenkönne und es der besondern Bürgerschulen dazu nicht be-dürfe, 2) dass daher auch den höhern Stadtschulen eine denunteren und mittleren Bildungsstufen der Gymnasien gleichstehende innere Verfassung zu geben sei, und 3) dass jederSchüler, der nicht studiren wolle, von der Zeit an, wo darüberbei ihm entschieden sei, vom Griechischen müsse dispensirtwerden können. Diesen Ausführungen Grashofs stimmtendie rheinischen Consistorialräthe zu; nur Schulzes frühererCoblenzer College Lange erklärte, er könne die Dispensationvom Griechischen nicht für unumgänglich nöthig halten.Schulze aber wurde durch reifliche Prüfung nur noch mehrin der Ansicht bestärkt, dass in den fraglichen rheinischen