362 Zweites Buch. Zweites Capitel.
zu lehren, so war damals solche Forderung sicherlich schondeshalb unausführbar, weil es an den hierfür geeigneten Lehr-kräften fehlte. Schulze musste sich bemühen, zunächst auf dieHeranbildung von Lehrern hinzuwirken, die im Stande ihreSchüler mit denjenigen Kenntnissen auszurüsten, deren Besitzin der Instruction von 1812 vorgeschrieben war, und fürdiesen Unterricht die bei solchem Umfang nöthige Stunden-zahl durchzusetzen; er durfte es wohl als erfreuliches Re-sultat betrachten, dass ein eifriger Vertreter des mathema-tischen Gymnasialunterrichts 1827 bezeugte, seine Forderungeiner Zahl von 4—5 wöchentlichen mathematischen Lectionenwährend der ganzen Schulzeit sei in den meisten preussischenGymnasien erfüllt*).
Mehr noch als den mathematischen hatte Süvern stetsden Unterricht in den classischen Sprachen als wichtigsteAufgabe der Gymnasien zu fördern sich bemüht; dass diesemvorzügliches Gewicht beigelegt werden solle, war auch inseinem Entwurf eines Unterrichtsgesetzes ausdrücklich her-vorgehoben. Wie er fand auch Schulze hierin das besteMittel zur Begründung humaner Geistesbildung; unter diesemGesichtspunkt wollte er, indem er zugleich durch Erlasse anUniversitäten und Schulbehörden der Vernachlässigung desLateinischen entgegenzuwirken suchte, in den Gymnasien be-sonders den Unterricht im Griechischen betrieben sehen. Ererklärte sich deshalb bestimmt gegen Dispensationen vomGriechischen, wie sie namentlich in der Rheinprovinz ge-fordert wurden **). Schon im ersten Jahre seiner Amts-führung wurde durch eine von ihm entworfene Verfügungvom 11. Juni 1819 dem Kölner Consistorium ein 1810 gegensolche Dispensationen gerichtetes Verbot in Erinnerung ge-bracht und dabei bemerkt, dass auch diejenigen Gymnasiasten,
*) Teilkampf in seinem Aufsatz zur Würdigung und näheren Be-stimmung des mathematischen Gymnasialunterrichts, in dem er Schul-nachrichten der preussischen Gymnasien a. d. J. 1825—26 benutzte,in der Allgemeinen Schulzeitung 1827. II Abth. n. 88—90. c. 697 ff.
**) Zur Erläuterung der bei Neigebaur S. 133 ff. u. 189 ff. abge-druckten Aktenstücke liefern werthvolles Material die im Folgendenbenutzten Akten des Cultusministeriums U. II Gen. 20. 1.