Altenstein tritt für Frick und Schulze ein. 337
wenig als Frick sei Schulze ein begründeter Vorwurf wegenseiner politischen Haltung zu machen. Ernst religiös, sittlichrein und unbescholten und dabei heiter, habe auch dieser niein heimlichem Verbindungswesen gestanden; wenn vielleichtfrüher Aeusserungen seiner lebhaften Natur und alte Bezieh-ungen von ihm Anlass zu Besorgnissen gegeben, so seien solcheseiner amtlichen Thätigkeit gegenüber nicht gerechtfertigt,vielmehr sei auch er für diese in seltener Weise geschickt. Erbesitze bei einer grossen allgemeinen wissenschaftlichen Bildungin mehreren Fächern gründliche Gelehrsamkeit und dadurch dienöthige Autorität bei den Gelehrten, mit denen er zu ver-kehrenhabe; seine pädagogische Fähigkeit, die er bei der glück-lichen Leitung hoher Lehranstalten bewährt, setze ihn inden Stand in den Unterricht einzugreifen und selbst ein Musterzu werden; seine Gewandtheit und gefälligen Formen fördertenwesentlich die Geschäfte. Eine Versetzung in eine andereStelle würde der Natur der Sache nach für ihn eine Krän-kung enthalten; noch viel schwerer als für Frick würde essein für ihn einen ausreichenden Ersatzmann zu finden. Wohlhielt Alten stein, um dem Befehl des Königs zu entsprechen,sich für verpflichtet, Vorschläge in dieser Richtung zu machen;aber nachdrücklich, betonte er, wie schwierig ihre Ausführungund wie zweifelhaft ihr Erfolg sein würde. Er glaubte des-halb die Hoffnung nicht aufgeben zu dürfen, dass nach seinereingehenden Darlegung der König selbst nicht auf der Entfer-nung Fricks und Schulzes bestehen werde; er wies nach, wie beiihrer Beibehaltung alle dadurch etwa erregten Besorgnissein Zukunft noch sicherer beseitigt werden könnten, indemdann zu besserer Erledigung der sehr angewachsenen Ge-schäfte diese leicht zum Theil unter Zuzjehung anderer Ar-beiter anders zu vertheilen wären; als erste Bedingung füreine solche Neuordnung bezeichnete er dabei aber „wo nicht eingänzliches Verschwinden alles Misstrauens gegen vorgedachteMänner, dock die feste Ueberzeugung des Königs, dass esnicht rathsani sei sie ganz zu entfernen, da ihr Verschuldenwenigstens nicht erheblich sei und von dem Guten, was ihnennachgerechnet werden müsste, aufgewogen würde".
Diese ausführliche massvolle und entschiedene Vorstellung
Va rreu trapp, Joh. Schulze. 22