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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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Reactionäre Verfügungen im Frühjahr 1822. 335

diesem gegen bereits angestellte Geistliche und Lehrer, diean demagogischen Umtrieben Theil genommen, vorzugeben.Wenn bei dem 1819 vollendeten Entwurf eines Unterrichts-gesetzes*) besonderer Werth darauf gelegt war, den Lehr-stand vor der Gefahr zu sichern, willkürlich zu handeln undwillkürlich behandelt zu werden, wenn deshalb damals sehrbestimmte gesetzliche Vorschriften und ein angemessenesrichterliches Verfahren bei Bestrafung und Amtsentsetzungder Lehrer für nothwendig erklärt waren, so wurden jetztden beiden genannten Ministern sehr weitgehende Befugnisseübertragen, nach denen sie definitiv über die gänzliche Ent-fernung und Versetzung der Lehrer und Geistlichen, deren Er-nennung nicht durch den König selbst erfolgt war, zu entschei-den, und bei Beamten, bei denen letzteres der Fall war, nurdie königliche Entscheidung einzuholen hatten. Natürlich jemehr hierdurch dem Belieben Altensteins anheim gegebenwar, um so wichtiger war es für die Demagogenjäger Vor-sorge zu treffen, dass nicht etwa durch ihn und seine Um-gebung alle ihre Absichten vereitelt würden. Sie mochtenhoffen, dass ihnen dies gelungen sei, da nach der Verfügungvom 12. April die Rätke des Ministeriums stets ihre Ansichtschriftlich zu den Akten geben sollten, dem Minister es aberausdrücklich freigestellt war, inwieweit er ihr Gutachten be-achten wolle, und namentlich da unmittelbar zuvor der KönigSchultz' Vorschlägen entsprechende Personalveränderungen imUnterrichtsministerium angeordnet hatte. Aus diesem solltennach einer geheimen Cabinetsordre, die am 10. April anAltenstein gerichtet war, Frick und Schulze entfernt werden;Altenstein wurde aufgegeben, Vorschläge über das Schulzezu überweisende Amt und über die an Beider Stelle zu er-nennenden Männer zu machen. Ausdrücklich wurde betont,dass Schulzes Nachfolger ein Mann von gründlichen Kennt-

*) Vgl. dessen bezügliche §§ 79—81 in der oben S. 281 citirtenSammlung S. 58 und die Erläuterungen dazu S. 80 f. mit der in derGesetzsammlung von 1822 S. 105 ff. abgedruckten Cabinetsordre vom12. April 1822. Einige interessante Urtheile über letztere neben man-chem Klatsch s. in Varnhagens Blättern aus der preussischen GeschichteII, 105 ff.