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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
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334 Zweites Buch. Erstes Capitel.

Justizminister gefunden hatte, erklärte sich nun FriedrichWilhelm III. gegen Beide für Schultz; unter Anerkennungseines regen Eifers forderte er ihn zur Portführung seinesDienstes auf, stellte ihm den von ihm gewünschten Helfer alsUniversitätsrichter zur Seite und wies Altenstein ausdrücklichzu seiner Unterstützung an. Ebenso wurde in Bonn mit demAmt des Universitätsrichters der Hofgerichtsrath Pape be-traut, weil er, wie ein von Tzschoppe entworfenes SchreibenHardenbergs an ihn hervorhob, bei den ihm commissarischübertragenen Untersuchungen ganz den für diesen Posten zustellenden Erfordernissen entsprochen habe, unter denen alsbesonders wichtig „die völlige Ueberzeugung von dem Daseineines unter den verschiedensten Formen immer neu auf-strebenden unter der akademischen Jugend herrschendenGeistes der Ungebundenheit und der Einmischung in poli-tische Angelegenheiten und der Entschluss demselben rück-sichtslos entgegenzuarbeiten" bezeichnet wurden. Wie insolchem Streben Pape in der That jede Rücksicht bei Seitewarf, wie in Folge dessen selbst Bemerkungen des Königs undVerse eines alten Kirchenliedes, die unter Arndts Papierengefunden waren, als schwer belastende Zeugnisse gegendiesen verwerthet wurden, ist aus seinem „nothgedrungenenBericht" über Papes Verfahren bekannt; die Beförderung desLetzteren war ein um so traurigeres Zeichen der Zeit, alsauch Kircheisen sehr ungünstig über ihn geurtheiR und dar-auf verwiesen hatte, dass die Immediat-Justiz Organisations-Commission ihn als einen kränklichen, hauptsächlich anHypochondrie leidenden Mann bezeichnet hatte.

Und noch grössere Erfolge stellten den Reaetionärenzwei Verfügungen in Aussicht, welche der König im Früh-jahr 1822 unterzeichnete. Durch eine Cabinetsordre vom12. April erklärte er seinen ernstlichen Willen, dass die Theil-nehmer oder Beförderer der demagogischen Umtriebe jederArt weder angestellt noch befördert noch unterstützt werdensollten, und wies Altenstein an, da ihm die näheren Datenüber alle etwa verdächtigen Individuen nicht bekannt seinkönnten, vor jeder neuen Anstellung und Beförderung einGutachten des Polizeiministers einzuholen und zusammen mit