Druckschrift 
Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
Seite
324
Einzelbild herunterladen
 

324 Zweites Buch. Erstes Capitel.

war, und zu dem ihnen vorgesetzten Ministerium. Durchwegin Uebereinstiininung mit diesem hat der Regierungsbevoll-mäehtigte in Bonn, Philipp Joseph von Rehfues, nach demZeugniss eines „mit den Verhältnissen der rheinischen Hoch-schule von ihren Anfängen an durchaus vertrauten, intel-ligenten und höchst wahrheitsliebenden Mannes", des lang-jährigen Vorstandes der Kuratorialkanzlei W. Thiel, „die inseine Hand gelegte ausserordentliche Gewalt der Ueberwa-chung der Studirenden und Professoren mit so viel Klugheitund so grosser Mässigung geübt, dass es seinen wohlwollendenBestrebungen gelang den Druck einer auf das Misstrauengegründeten Gesetzgebung, unter welchem die deutschen Uni-versitäten seufzten, soweit es die Umstände gestatteten, mög-lichst zu mildern und weniger fühlbar zu machen"; als muster-haft haben Altenstein und Schulze seine Verwaltung gerühmt*).Er betrachtete als seine erste Amtspflicht und zugleich alspersönliche Herzenssache die wohlwollende Förderung derAnstalt, für deren Verlegung nach Bonn und deren ersteEinrichtung er so erfolgreich mitgewirkt hatte; alle Störungenund Gefahren, die ihre ruhige Entwickelung bedrohten, be-strebte er sich deshalb möglichst abzuwenden. Lebhaft erfreutees ihn, wenn die Unhaltbarkeit von Anklagen sich heraus-stellte, die gegen verdiente Lehrer erhoben waren; um zuverhindern, dass das Misstrauen des Königs gegen die neueUniversität gesteigert würde, schritt er in ihrem und zugleichim Interesse der auf ihr studirenden Jünglinge mit väter-lichen Mahnungen und energischen Massregeln ein, sobalder die Keime einer verdächtigen Verbindung sich bilden sah.Durch eine Cabinetsordre, die im Juli 1821 an die Regierungs-bevollmächtigten gerichtet wurde, glaubte er besonders be-rechtigt und verpflichtet zu sein - weitere Uebel in dieserRichtung nach Kräften zu verhüten, und wirklich gelang esihm nach Altensteins Urtheil, das dieser 1822 in einem Be-

*) S. ihre und Thiels Aeusserungen über Rehfues in dessen Lebens-bild, das im XVIII. Bande der Zeitschrift für preussische Geschichte1881 veröffentlicht wurde, S. 204 ff. lieber R.'s Verfahren gegen Stu-denten vgl. namentlich auch Wolfgang Menzels Denkwürdigkeiten S. 145,Bachmann, Hengstenberg I, 38 f. und Dubois-Reymond, Reden II, 153.