322 Zweites Buch. Erstes Capitel.
standen, dass es unmöglich sei, im Einzelnen vorzuschreibenwie der Regierungsbevollmächtigte dem Geist der Vorträgeder akademischen Lehrer eine heilsame Richtung geben solleund zwar, wie in dem betreffenden Karlsbader Beschluss aus-gesprochen war, „ohne eine unmittelbare Einmischung indas Wissenschaftliche und die Lehrmethoden"; alles, be-merkte er treffend, würde unter diesen Umständen auf denguten Willen bei der Ausführung ankommen. Um so wich-tiger war deshalb die Wahl geeigneter Persönlichkeiten fürdieses Amt; solche zu finden erschien aber nicht nur Alten-stein, sondern auch dem Justizminister Kircheisen, der zuden Berathungen über diese Angelegenheit herangezogen war,so schwer, dass er erklärte, er wisse Niemand vorzuschlagen;nach seiner Ansicht müsse der Betreffende ein Mann vonAnsehen, Umsicht und Erfahrung und zugleich von um-fassender Gelehrsamkeit sein, um nicht in diesem gelehrtenZirkel verächtlich zu werden; welcher Mann aber, der solcheEigenschaften besitze, werde seine Carriere mit dieser gewissephemeren vertauschen wollen? Uebereinstimmend wiesenferner Kircheisen, Schuckmann und Altenstein darauf hin,wie vielfach solche Regierungsbevollmächtigte mit den anden preussischen Universitäten wirkenden Curatoren sichberühren und Beide gegenseitig sich in ihrem Wirkungs-kreis kreuzen würden; da nun Bernstorff in Karlsbad durch-gesetzt hatte, dass das Amt des Regierungsbevollmächtigtendem Curator der betreffenden Universität übertragen werdendurfte, schlug Altenstein vor, an den Universitäten Königs-berg, Breslau und Bonn, zu deren Curatoren nach §. 16 deram 30. April 1815 für die Einrichtung der Provinzialbehördenerlassenen Verordnung die Oberpräsidenten von Ostpreussen,Schlesien und Jülich-Cleve-Berg Auerswald, Merckel und Solms-Laubach ernannt waren, diese auch mit den Rechten undPflichten des neuen Amts zu betrauen; an der UniversitätBerlin sollte nach seiner Ansicht eine gleiche Stelle demBrandenburgisehen Oberpräsidenten von Heydebreck über-wiesen, in Greifswald der Kanzler der dortigen UniversitätFürst Puttbus als Regierungsbevollmächtigter bestellt undin Halle als solcher der Geh. Bergrath von Witzleben, der