Karlsbader Beschlüsse über Universitäten. 321
Räthen deren Bestimmungen über die Universitäten. Sieerlebten die traurige Genugthuung, dass ihre Prophezeibungenüber die üblen Folgen einer Politik des Misstrauens in Er-füllung gingen; wie Altenstein vorausgesagt hatte, riefen diedaraus entsprungenen Massregeln nur Erbitterung hervor,ohne den Grund der Besorgnisse und des Tadels zu heben.Um sie durchzuführen war in Karlsbad die Einsetzung neuerBehörden für nöthig befunden; so wurde zugleich mit derEinführung der Censur*) und der Androhung grösster Strengegegen alle Verbreiter „verderblicher der öffentlichen Ordnungund Ruhe feindseliger" Lehren und gegen alle nicht autori-sirte Verbindungen, insbesondere die allgemeine Burschen-schaft, die Einsetzung einer Central-Untersuchungs-Oommissionund die Anstellung eines ausserordentlichen landesherrlichenBevollmächtigten bei jeder Universität verfügt. Diesem wurdeaufgegeben „über die strengste Vollziehung der bestehendenGesetze und Disciplinarvorschriften zu wachen, den Geist, inwelchem die akademischen Lehrer bei ihren öffentlichen undPrivatvorträgen verfahren, sorgfältig zu beobachten und dem-selben eine heilsame, auf die künftige Bestimmung der aka-demischen Jugend berechnete Richtung zu geben". Er solltehierzu mit „ausgedehnten Befugnissen" und mit „zweck-mässigen Instructionen" versehen werden; aber bei der Aus-arbeitung der letzteren musste auch Schuckmann, welcherkeineswegs die principiellen Bedenken des Unterrichtsministe-riums gegen die beschlossenen Massregeln theilte, zugestehen,wie schwierig es sei, auf diesem Weg das erstrebte Ziel zuerreichen. Er war mit Altenstein und Süvern darin einver-
*) Ueber die hierdurch veranlasste Störung der Fortsetzung desoben erwähnten Jahrbuchs der preussischen Rhein-Universität s. denersten Jahrgang der N. F. der Chronik der Bonner Universität (1887)S. 174 ff:, über die Einsetzung und Wirksamkeit der Mainzer Central-Untersuchungs - Commission namentlich die eingeheude Darstellung vonIlse im ersten Buch seiner Geschichte der politischen Untersuchungen(Frankfurt 1860) S. 5—256. Hinsichtlich der Ausführung des für dieUniversitäten und das Ministerium Altenstein bedeutsamen KarlsbaderBeschlusses, welcher die Ernennung der Begierungsbevollmächtigtenvorschrieb, entnahm ich die im Folgenden gegebenen neuen Auf-klärungen den Akten des Berliner Geheimen Staatsarchivs.
Varrentrapp, Joh. Schulze. 21