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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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Bedeutung seiner Pläne. Schwierig ihre Ausführung. 265

doch unfehlbar und desto reichlicher auch ihre baaren Zinsenträgt, welche aber allerdings nicht die ersten und höchstensind, worauf die weisen Leiter des Staats rechnen".

Für die ganze weitere Entwickelung Preussens und Deutsch-lands war es bedeutungs- und segensvoll, dass so die Auf-gabe der Leitung des preussischen Bildungswesens erkanntund zu lösen versucht wurde; aber begreiflich genug erscheintes auch, dass es Süvern nicht beschieden war den idealistischenPlan, zu dessen Begründung er zunächst jene Worte ge-schrieben hatte, erfüllt zu sehen. Auch die Unterrichtsver-fassung der Gymnasien und Stadtschulen, die schon 1815von ihm fertig gestellt und verschiedenen Behörden mit-getheilt war, ist niemals amtlich publicirt und zu allgemeinerAnwendung gebracht*). Die Erfahrungen der seitdem ver-flossenen zwei Menschenalter haben die ausserordentlichenSchwierigkeiten anschaulich hervortreten lassen, welche ausder Natur der Sache für die praktische Durchführung soweitaussehender Entwürfe, wie Süvern sie hegte, sich er-gaben. Dieselben wurden gesteigert durch die damaligenpolitischen und administrativen Verhältnisse. Wie GneisenausGenossen in Coblenz empfanden auch seine Berliner undBreslauer gelehrten Freunde, die mit Begeisterung für desVaterlands Befreiung eingetreten waren, es besonders schwer,dass die Hoffnungen, welche sie daran für seine Neugestaltung

*) Schon Arnoldt, F. A. Wolf I, 280 hat bemerkt, dass der inMushackes preussischem Schulkalender für 1858 S. 231 ff. mit demDatum des 12. Januar 1816 veröffentlichte „Auszug aus der Anweisungüber die Einrichtung der öffentlichen allgemeinen Schulen im preussi-schen Staat die Unterrichtsverfassung der Gymnasien und Stadtschulenbetreffend" schon im September 1815 von der Schuldeputation derlitauischen Regierung dem Gumbinner Gymnasium „zur Richtschnurfür die Unterrichtsverfassung zugefertigt" wurde. Aus den Akten desCoblenzer Provinzialschulcollegs ersah ich, dass 1817 das Cölner Con-sistorium diesen Auszug, der vom Ministerium des Inneren schon 1815auch an Sack mitgetheilt war, dem Coblenzer Consistoriuin mit derBemerkung übersandte: „Wir haben übrigens auf die öffentliche Be-kanntmachung der ganzen für die preussischen Staaten bearbeitetenSchulordnung, aus welcher dieser Auszug genommen ist, längst ver-geblich gewartet und müssen zweifeln, dass es jetzt so bald dahinkommen werde".