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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
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264 Zweites Buch. Erstes Capitel.

sonderen, aber ebenso wieder die Vereinigung all des Mannig-faltigen unter gemeinschaftlichen Principien für nothwendig;er glaubte, in diesem Sinne sollten und könnten die all-gemeinen für die Leitung und Beaufsichtigung der innerenund äusseren Verhältnisse des Schul- und Erziehungswesensmassgebenden Grundsätze und Vorschriften in einem Gesetzbestimmt und vollständig so aufgestellt werden, dass sie dasGemeinschaftliche enthielten und das Besondere darin seineleitende Regel fände.

Mit Recht hat Sybel*) betont, dass es nicht möglich,von höherem Standpunkt als Süvern in dieser Denkschriftden Beruf des Staats und der Schule zu fassen und innigerbeide zu verschmelzen: in prophetischen Worten ist in ihrverkündet, wie der in solchem Sinn geleitete preussischeStaat Muster einer in deutschem Geiste gedachten Ver-fassung des ganzen Deutschlands werden könne. Nirgendssind mit grösserer Klarheit die bei der Neugestaltung despreussischen Staats- und Unterrichtswesens massgebendenGedanken ausgesprochen als in den Sätzen, mit denen Süverndiese Erörterungen schloss: „Nicht die todten Kräfte der Natursind es, worauf der preussische Staat gegründet ist, sonderndie lebendigen, unendlicher Erhöhung und Entwicklung fähigender Menschenwelt. Nur pflegen darf er diese gerade in derZeit, die für ihr Gedeihen oder Verkümmern die entscheidendeist, und auch jene werden ohne grossen Aufwand von äusserenMitteln von selbst belebt, vermehrt, verstärkt werden undsein inneres und äusseres Wachsthum an Werth, Würde undKraft wird die unausbleibliche Folge dieser richtigsten allerSpeculationen sein, die, wenn auch nicht im Augenblick,

*) In seiner oben erwähnten Rede über die Gründung der Uni-versität Bonn, in welcher er zuerst auch diese Denkschrift Süvernsnach ihrer Bedeutung gewürdigt und die wichtigsten Sätze aus ihrmitgetheilt hat. Bald darauf ist dieselbe in ihrem vollen Wortlautin der 1869 vom Cultusministerium herausgegebenen Sammlung vonAktenstücken über die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Unterrichts-wesens in Preussen von 1817—1868 S. 7 ff. veröffentlicht; leider sinddabei in dem Hauptsatz des Schlussabschnitts, dass der preussischeStaat auf die lebendigen Kräfte der Menschenwelt gegründet sei,die beiden gesperrt gedruckten Worte ausgelassen.