Druckschrift 
Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
Seite
252
Einzelbild herunterladen
 

252 Zweites Buch. Erstes Capitel.

ohne eine abermalige zu veranlassen, Nichtvorgeschlagene zuernennen".

Eine allgemeine feste Regelung der Verhältnisse zwischenden Patronen und den staatlichen Behörden, wie Humboldtsie durch diese Vorschläge erstrebte, ist nicht erreicht; wohlaber gelang es ihm die in ihnen angeregte wichtigste Mass-regel durchzusetzen, um „sowohl die Wahlen der Schullehrerim Allgemeinen zu lenken als auch einen besseren Geist indem ganzen Personal der künftigen Lehrer zu beleben undzu erhalten, die Bildung einer pädagogischen Candidatur, inwelche nur durch ein vortheilhaftes vermittelst einer allgemeinpädagogischen Prüfung zu erwerbendes Zeugniss die Auf-nahme gewonnen werden" konnte. Um den staatlichen Be-hörden ein bestimmtes Urtheil über die Qualification derLehrer zu ermöglichen, die ihnen zur Beförderung in höhereStelleu vorgeschlagen waren, wurden zunächst im September1809 allgemeine Prüfungen der zu Befördernden angeordnet,die bisher ohne weiteres von den unteren Stellen an einerAnstalt zu den oberen aufgerückt waren. Besondere Sorgfaltwurde dabei für die Prüfung der zu Reetoren oder DirectorenGewählten vorgeschrieben. Im Frühling des nächsten Jahresberieth dann aber die Section des öffentlichen Unterrichtsüber die weiter gehende Verordnung, dass künftig ein jeder,welcher einen höheren als den ersten Elementarunterrichtertheilen wolle, die Berechtigung dazu nur durch ein von derwissenschaftlichen Deputation ausgestelltes Zeugniss seinerFähigkeit und Geschicklichkeit solle erlangen können. Wolf,Nicolovius und Uhden sprachen sich für den Erlass einersolchen Verfügung aus, wie sie Süvern nach Humboldts Vor-schlägen entworfen hatte; einzelne Bedenken äusserte Aneil-lon; bestimmt gegen die neue Einrichtung erklärte sichunter den Mitgliedern der Section nur der katholische Staats-rath Schmedding, welcher fand, dass sie die ganze Gelehr-samkeit einem Zunftzwang unterwerfe. Humboldt sah sichdadurch veranlasst, darzulegen, warum er bei seiner Meinungverharren müsse, dass eine solche Einrichtung heilsam undsogar uothwendig sei. Er sah in ihr „den einzigen Damm,den man dem Missbrauch der Patronatsrechte entgegensetzen"