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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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251
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Humboldt über städtische Schulcomniissionen. 251

ausgeführt würden; sie sollte sich daher durch häufige Schul-besuche und Revisionen sowie durch eingezogene Berichte ineiner vollständigen und anschaulichen Kenntniss sowohl desganzen von ihr inspicirten Schulwesens, als auch der einzel-nen dazu gehörenden Institute erhalten, um jederzeit ihrenOommittenten oder den Oberbehörden die erforderte Aus-kunft geben und schnell und zweckmässig wo es nöthig isteinwirken zu können." Ausdrücklich aber erklärte Humboldt,sie dürfe nicht in die Schranken der den Schulen, ihren ßec-toren und Lehrern zustehenden gesetzmässigen Freiheit ein-dringen, und nicht über Lehrbücher, Lehrmethoden, Lections-pläne, Schuldisciplin und Polizei ihnen Vorschriften geben,sondern nur dahin sehen, dass die vom Staate gegebenenbefolgt würden. Bestimmt sprach er den Wunsch aus, dassden Rectoren in allen Sachen des Unterrichts und der Dis-ciplin möglichst freie Hand gelassen und ihnen in ihremWirkungskreis eine grosse Autorität erhalten würde; als dashauptsächlichste Mittel für die Herstellung guter Schulenbetrachtete er die Wahl tüchtiger Lehrer; eben deshalbsollte den Privatpatronen, mochten diese nun städtische Com-munen oder kirchliche Gemeinden und Collegien oder Guts-besitzer oder Stiftungscuratoren sein, „ihr Wahlrecht für Be-setzung der Lehrerstellen zwar unbenommen bleiben, jedochkünftig nur mit gewissen Einschränkungen von ihnen aus-geübt werden". Sie sollten nämlich für jede Stelle drei quali-ficirte Personen in Vorschlag bringen, und zwar, nachdemeine allgemeine Prüfung aller Schulamtscandidaten durch diewissenschaftliche Deputation angeordnet und eine hinläng-liche Anzahl so geprüfter Personen vorhanden sei, nur solche,die ein günstiges Zeugniss von der Deputation erworben hätten;würden nicht geeignete Candidaten von ihnen vorgeschlagen,so sollten sie zu neuen Vorschlägen aufgefordert, und fallsauch die neue Wahl missrathe, sollte die betreffende Stelledurch die provinziale beziehungsweise die centrale Staats-behörde besetzt werden. Bei den Director- und Rectorstellen,glaubte Humboldt, dürfe letztere noch weniger beschränktsein; er forderte deshalb für sie die Befugniss, zu solchenPosten „in erheblichen Fällen gleich nach der ersten Wahl,