Verhandlungen übei- Lehrerprüfung 1810. 253
könne; vor allem aber erklärte er, ehre es „das Bildungs-geschäft im Staate selbst, wenn jeder, welcher sich damitbefasst, vorher Beweise seiner Tüchtigkeit dazu geben rnuss,und mit der Zeit bildet sich auch unter denen, die sich diesemGeschäfte widmen, und durch die öffentliche Approbationgleichsam einen geschlossenen Kreis ausmachen, ein Geist,der ohne Zunftgeist zu sein, eine feste und sichere zumgemeinschaftlichen Ziel hinstrebende Richtung hat. Es ent-steht eine pädagogische Schule und eine pädagogische Ge-nossenschaft, und wenn es wichtig ist durch Zwang bewirkteEinheit der Menschen zu verhüten, so ist es ebenso wichtigdurch eine gewisse Gemeinschaft (die nie ohne eine Abson-derung des nicht zu ihr Gehörenden denkbar ist) eine Kraftund einen Enthusiasmus hervorzubringen, welche dem ein-zelnen und zerstreuten Wirken immer fehlen, welche dieSchlechten von selbst entfernen, die Mittelmässigeu hebenund leiten und die Fortschritte auch der Besten noch be-festigen und beflügeln. Dieser letzte und wichtigste Zweckkann aber nur erreicht werden, wenn es dahin kommt, dassman die Prüfungen mit einer gewissen Freudigkeit ergreiftund sie als eine Gelegenheit seine Kräfte zu üben und zubeweisen ansieht." Um dies zu erreichen empfahl Humboldt„der Verordnung zugleich einen befehlenden und einen blossauffordernden und einladenden Theil zu geben, den Befehlauf die Anstellungen an öffentlichen Schulen zu beschränken,die blosse Aufforderung aber an diejenigen ergehen zu lassen,die Privaterziehungsanstalten anlegen oder Hauslehrer werdenwollen". Dieser letzte Vorschlag stiess auf Bedenken in derwissenschaftlichen Deputation, deren Mitgliedern Süverns Ent-wurf zusammen mit Humboldts Bemerkungen vorgelegt wurde;wie die Mehrzahl derselben erklärte namentlich auch Schleier-macher sich dagegen auch Privatlehrer zur Prüfung aufzu-fordern; er glaubte, durch ihr eigenes Interesse würden dieCandidaten bestimmt werden sich um ein Zeugniss von derDeputation zu bemühen, wollte aber officiell als deren Prü-fungsgebiet nur die Gymnasien und die Mittelschulen be-zeichnet sehen, welche ihre Schüler bis zur dritten Classeeines Gymnasiums vorbereiteten. In diesem wie in anderen