248 Zweites Buch. Erstes Capitel.
durch Altertumswissenschaft immer das Salz der Erde war";in Folge dessen mussten auch die gelehrten Schulen, die aufdie Universitäten vorbereiteten, „sich auf einen anderen Fussstellen"*). Auch ihre weitere Entwickelung ist durch Hum-boldt in bedeutsamer Weise beeinflusst; er hat auch hierweiter gebaut auf dem Grund, der in dem letzten Menschen-alter, der namentlich durch Wolf gelegt war. Die Erfah-rungen, welche hinsichtlich der bereits 1788 angeordnetenPrüfung der Abiturienten gemacht waren, hatten schon vor1806 zu Berathungen über ein neues Reglement für diesePrüfungen geführt, Humboldt leitete die Ausarbeitung einessolchen ein; noch wichtiger aber war, dass er den Erlassdes Edictes vom 12. Juli 1810 durchsetzte, welches zuersteine allgemein gültige Prüfung für die Candidaten deshöheren Schulamts vorschrieb. Wohl waren schon früherLehrerprüfungen angeordnet und abgehalten; aber es fehltenicht nur diesen sehr au Gleichmässigkeit: sehr häufig wurdenauch an höheren Schulen Lehrer angestellt, ohne dass über-haupt ein Prüfungszeugniss von ihnen gefordert war; nament-lich von den städtischen Schulpatronaten wurde ein solchesselten verlangt. So lange die Lehrer grösstentheils Theo-logen waren, begnügte man sich meist mit dem Nachweisder wissenschaftlichen Vorbildung für das geistliche Amt;gegen diese Einrichtung wurden immer stärkere Bedenkenlaut, seit namentlich Wolf für eine Trennung des gelehrtenSchulstandes vom Predigerstand durch Wort und That ein-trat, in seinem philologischen Seminar speciell für das höhereLehramt vorbereitete Candidaten herangebildet wurden undder Einfluss, welchen kirchliche Organe auf die Leitung desSchulwesens geübt hatten, immer mehr auf staatliche Be-hörden überging. Bald nachdem Humboldt an die Spitze desUnten-ichtswesens getreten war, hob er hervor, wie dessenVerbesserung durch die Bestimmungen über die verschiedenenBehörden bei Anstellung der Lehrer zukommenden Befug-
*) S. die oben angeführten Sätze Niebuhrs in seinem Schreibenan Schnckmann vom 2. Mai 1811 bei Köpke, Gründung der UniversitätBerlin S. 228 ff.