Wöllner von Friedrich Wilhelm III. entlassen; Massow. 229
denen seines Ministers zu klarstem Ausdruck kam. „Ich selbst,erklärte Friedrich Wilhelm III. in der von seinem Cabinets-rath Mencken, dem Grossvater Bismarcks, entworfenen Ver-fügung vom 11. Januar 1798, verehre die Religion, folge ihrenbeglückenden Vorschriften und möchte um vieles nicht überein Volk herrschen, welches keine Religion hätte; aber ichweiss auch, dass sie Sache des Herzens, des Gefühls und dereigenen Ueberzeugung sein und bleiben muss und nichtdurch methodischen Zwang zu einem gedankenlosen Plapper-werk herabgewürdigt werden darf, wenn sie Tugend undRechtschaffenheit befördern soll. Vernunft und Philosophiemüssen ihre unzertrennlichen Gefährten sein; dann wird siedurch sich selbst bestehen, ohne die Autorität derer zu be-dürfen, die es sich anmassen wollen ihre Lehrsätze künftigenJahrhunderten aufzudringen und den Nachkommen vorzu-schreiben, wie sie zu jeder Zeit und in jeden Verhältnissenüber Gegenstände, die den wichtigsten Einfluss auf ihre Wohl-fahrt haben, denken sollen." Er wies deshalb den Ministeran „nach echt lutherischen Grundsätzen" zu verfahren unddafür zu sorgen, „dass Predigt- und Schulämter mit recht-schaffenen und geschickten Männern besetzt werden, die mitden Kenntnissen der Zeit und besonders in der Exegese fort-geschritten sind, ohne sich an dogmatische Subtilitäten zuhängen". Er musste sich bald überzeugen, dass eine Leitungder Verwaltung nach diesen Grundsätzen von Wöllner nichtzu erwarten war; so wurde dieser schon im März 1798 ent-lassen. An seine Stelle trat Julius von Massow, der bisherin der Pommerschen Regierung gewirkt hatte. Er hatte schonals deren Präsident dem Unterrichtswesen eine eindringendeAufmerksamkeit zugewandt; nachdem er nun zum Leiter des-selben berufen war, entfaltete er in gesteigertem Grad dengewissenhaften Fleiss, durch den er sich bereits früher aus-gezeichnet hatte. Zugleich suchte er die Freudigkeit unddamit die Kraft seiner Mitarbeiter zu heben, indem er ihnenmehr Rechte als sein Vorgänger einräumte: hatte Wöllnereine Oabinetsordre erwirkt, nach welcher beim Oberschulcollegfortan nicht mehr, wie ausdrücklich in seiner Instructionvorgeschrieben war, die Mehrheit der Stimmen, sondern „des