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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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Bildung der Geistlichen. Reformationsfest 1817. 215

licli erscheinen auch um seine Ordination als evangelischerGeistlicher nachzusuchen; sie wurde im September 1817 voll-zogen. Freilich hat er nun nicht etwa in Folge dessen eineThätigkeit als Prediger in Coblenz aufgenommen, wie er sieeinst in Weimar geübt hatte; wohl aber hat er hier zwei Malebei besonders bedeutungsvollen kirchlichen Feiern geredet:auf den Wunsch Gneisenaus übernahm er die Predigt in derMilitärgemeinde bei der Todtenfeier zum Andenken der imKampf fürs Vaterland Gefallenen, und als am 31. October 1817,bei dem dreihundertjährigen Jubelfest der Reformation dieUnion der beiden bisher getrennten evangelischen Confes-sionen begangen wurde, reichte er zusammen mit seinemObliegen Cunz den zahlreich versammelten Lutheranern undEeformirten das Abendmahl und forderte sie dabei auftreuwie Luther, Zwingli und Calvin dem Heile des Evangeliumszu folgen, unerschrocken wie sie die erkannte Wahrheit zuvertheidigen und zugleich einträchtiger als sie durch einchristliches Leben je länger je mehr zu verklären die durchsie gestiftete evangelische Kirche".

In warmen Worten feierte er in dieser Ansprache denMuth und die Kraft Luthers, derdurch den Donner seinergottbegeisterten Rede die auf Menschenwitz gegründete Kircheerschütterte, welche sich mit übermüthigem Dünkel die alleinselig machende nannte": solch offenes Bekenntniss zu solcherAnschauung hinderte keineswegs freundliche Beziehungenzwischen ihm und angesehenen Katholiken, ja auch den Be-hörden der katholischen Kirche im Rheinland. In wichtigenamtlichen Fragen hatte er mit ihnen zu verhandeln, da Ingers-leben, dem als Oberpräsidenten die Wahrung der landesherr-lichen iura circa sacra oblag, auch zur Bearbeitung der hier-auf bezüglichen Fragen ihn heranzog; wie er selbst erzählt,nahm er dabei,wenn eine leise Hinweisung auf die fürjede Regierung der römischen Kirche und den bischöflichenBehörden gegenüber unschätzbaren articles organiques nichtausreichte", seine Zuflucht zu dem Rathe des im kanonischenwie im französischen Recht besonders bewanderten Regierungs-rath Lebens; auch sein katholischer College Schwarz, derallerdings durch sein starres Festhalten am Buchstaben nach