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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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214 Erstes Buch. Fünftes Capitel.

selben entsprechend eine Prüfung der Abiturienten der viel-genannten Gymnasien nach den Vorschriften des Edicts von1812 noch für das Jahr 1818 angeordnet; sobald die neueOrganisation der Gymnasien in Kreuznach, Düren und Saar-brücken vollendet sei, sollte auch dort ebenso verfahrenwerden. Und wenn auch noch nicht 1818, so wurden dochim folgenden Jahr 1819 wirklich an den vier ersterwähn-ten Gymnasien Abiturientenprüfungen gehalten, die nachdem Urtheil von Schulzes Nachfolgerim Ganzen den Er-wartungen entsprachen".

Schulze hatte auch in dem Bericht über diese Fragevom November 1816 darauf hingewiesen, wie zweckdienlichfür die Bildung der katholischen Geistlichen es wäre,wennbis zu dem Zeitpunkt, wo die rheinische Universität er-richtet und das Besuchen derselben den jungen katholischenTheologen zur Pflicht gemacht sein wird, die Aufnahme indie katholischen Priesterseminarien nur demjenigen vergönntwürde, welcher sich beim Abgang vom Gymnasium der zuverordnenden Prüfung unterworfen und sich wenigstens dasZeugniss der bedingten Tüchtigkeit erworben hätte". DieBildung der Geistlichen aller Confessionen auf jede Weisezu fördern hielt er für eine der wichtigsten Aufgaben. Auchbei der Besetzung der 150 protestantischen Pfarreien, die dasOonsistorium zu vergeben hatte, fand er, seien bisher nichtin genügender Weise die Vorbildung und Kenntnisse derCandidaten beachtet: er hielt vor allem strenge Prüfung der-selben für nothwendig; bei dem Fehlen anderer geeigneterExaminatoren übernahmen zuerst er und sein College Langeden wichtigsten und schwierigsten Theil des theologischenExamens pro licentia concionandi. Er sah sich dadurch ge-nöthigt seine theologischen Studien wieder aufzunehmen; zuseiner Freude verfehlten der Ernst und die Strenge, mit derdie Prüfungen vollzogen wurden, die bisher fast unerhörteZurückweisung einzelner unwissender Candidaten nicht diebeabsichtigte Wirkung; auch in katholischen Kreisen wurdeman aufmerksam auf die höheren Forderungen, die dasevangelische Consistorium an seine angehenden Geistlichenstellte. Schulzes Stellung im Consistorium Hess es ihm räth-