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2 (1911) Mittelhochdeutsche Schriftdenkmäler des XI. bis XIV. Jahrhunderts
Entstehung
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TAFEL XXIV.

HEINRICH VON RUGGES

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LEICH VOM HEILIGEN GRABE.

Cod. lat. 4570 ( Bened. 70) ist aus Benediktbcuren durch dieSäkularisation an seinen jetzigen Aufbewahrungsort gekommen. SeinHauptinhalt ist der Canon decretorum pontificum des Bischofs Burkhardvon Worms (10001025). Die Zeit der Niederschrift gibt der Schreiberauf Blatt 239 v selbst an: Anno domini millesimo . CVIII. indictione . n .XIII . kalendis aprilis completus est über iste (20. März 1108). Die An-gabe des Münchener Handschriftenkatalogs: Codicem scripsit (v. f. 239 b )Burchardus monachus beruht auf einem Versehen. Auf Blatt 239 v240 vistein leich von deme heiligen grabe" eingetragen, in dessen letzterStrophe sich der Dichter, Heinrich von Rugge, selbst als Verfassernennt. Das Gedicht ist wohl kurz nach 1190, dem Todesjahr FriedrichBarbarossas, entstanden und wenig später ist auch die vorliegende einzigeerhaltene Niederschrift anzusetzen.

Docen hat als erster das Gedicht gewürdigt und herausgegeben (1813).

Vgl. Docen in der Allgemeinen Zeitschrift von Deutschen fürDeutsche. I 1813, S. 445461. Minnesangs Frühling. Mit Bezeichnungder Abweichungen von Lachmann und Haupt und unter Beifügung ihrerAnmerkungen neu bearbeitet von Vogt. 1911, S. XIII und Nr. XIV.Königer im Archiv für katholisches Kirchenrecht Bd. 87, 1907, S. 393406.

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