TKFEL XX.
SCHWÄBISCHE TRÄUFORMEL.
Cod. lat. 2 ist eine Sammelhandschrift von der Mitte desXII. Jahrhunderts, etwas nach 1137 geschrieben, und stammtaus der Bibliothek des Äugsburger Domkapitels, wo sie nacheinem Eintrag von einer Hand des XV. — XVI. Jahrhunderts:ecclesiae Äugustensis bis zum Beginn des XVI. Jahrhundertsnachweisbar ist. Spätestens seit 1746 ist sie im Besitz derkurfürstlichen Bibliothek in München gewesen. Wann sie denBesitzer gewechselt hat, ist nicht bekannt. Sie besteht auszwei Hauptteilen: Blatt 1—17, wozu noch Blatt 112—115 ge-hört, und Blatt 18—111. Der erste Teil enthält fast lauterSchriften, die zur Geschichte Augsburgs in engster Beziehungstehen; der zweite umfasst die Chronik des Presbyters Heimovon Bamberg, die bis 1137 reicht, und des Hugo de S. VictoreSchrift De tribus maximis circumstanciis. Zwischen diesenbeiden letzten Stücken ist auf einer freigebliebenen halbenSeite der kurze deutsche Text eingetragen, der zuerst unterder Bezeichnung „Schwäbisches Verlöbnis" bekannt gewordenist. Später hat Sohm nachgewiesen, dass es sich um eineWiederholung des ursprünglichen Verlöbnisses zum Zweckeder unmittelbar folgenden Trauung handelt.
Die Trauformel wurde zum erstenmal veröffentlicht imJahre 1829 durch Massmann.
Vgl. Massmann im Rheinischen Museum für JurisprudenzIII 1829, S. 279—283. — Die deutschen Äbschwörungsformeln.Herausgegeben von Massmann. (Bibliothek der gesamtendeutschen National-Literatur VII.) 1839, Nr. 68, S. 56 und179 f. — Ruland im Serapeum XVIII 1857, S. 331—333. —Karl Roth, Beiträge zur deutschen Sprachforschung. 1862.III. Band, Heft 15, S. 237—252. — Sohm, Das Recht derEheschliessung. 1875, S. 101—103 und 319 f. — Müllenhoff-Scherer 5 Nr. XCIX. — Hans Loewe, Die Ännales Augustani.1903, S. 3—8. — Ärndt-Tangl, Schrifttafeln zur Erlernung derlateinischen Paläographie. 1904. I 4 , S. 9 und Tafel 21.