Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

reviijWie der seyten erben grad vnnd sipschafftgerechent vnnd erkandt wer-den sollen.Cap. xcij.A sich erbfell begeben zwischen den seitenerben / vnd einer zu wissen begert / wie nahedieselben seiten erben einander mit sipschafftWverwandt seindt / so sollen dieselbe personenin die zwerch oder seiten lini gegen einanderSvber / vff zwa seiten gestalt / vnd zu zellen angefangen werden /van der erster person derhalben die frag ist / vber sich / biß zu demgemeinen stammen, darüann dieselben seiten erben beiderseitzherkhommen / vnd darnach van demselben gemeinen stammenwider herab gezelt werden die ander seiten abermals biß vfdie ander person derhalben die frag ist / vnnd als vill personenzwischen jhr beider gemeinem stammen darentzwischen / souilseindt auch der gräd / doch den gemeinen stammen hindan ge-setzt. Also / Nim zweier Brüder Enckeln / stel die neben einander /vnd rechen van dem Enckeln vber sich / biß zu jhrem Vhran /das ist jhr gemeiner stamm / daruan sie beider seitz herkhomen.Doch soll derselb Vhran in der zall nicht gestalt werden / son-der van demselben stamm soll darnach vff der andern seiten wider herab / biß vff das ander enckell auch getzalt werden / so fin-den sich sechs personen, Demnach seindt der grad zwischenzweier Brüder Enckeln auch souill. Wie dan disse vnd obge-melte abrechnungen der sipschafft nachfolgender figurenaugenscheinlich zu sehen.Arbor