Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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bestettigung / einhelliglich beschlossen / ferner erklert / vermehret,gewilligt vnnd eingereumbt worden / auch volgendts van ihrerKeyserlicher Maiestat, als auff Recht vnd aller billigkeyt, al-tem herkhommen / vnd löblichen gebreuchen vnd gewonheiten ge-grundet befonden, allergnedigst approbirt, confirmirt vnd be-stettigt / Mit angehencktem Keyserlichem ernsten beuelh / vnndverordenter peen / Nemlich hondert marck lötigs goltz / die einemjeden / so offt er sich freuenlich darwider setzen oder thunwurde / vnnachliessig zu bezalen / vfferlacht. Wiedieselbige Ordnung vnnd Reforma-tion van wort zu wort her-nach folgt.Ordnung