Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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ser vnnd des Reichs Cammer / vnud den andern halben Taill vorernenntenbeiden Buechtrückhern zu Dusseldorff vnableslich zubetzalen / hiemit ernst-lich / v wollen / das sie obgeschriebne Reformirte Gerichtliche Ordnung / diebestimpten zehen Jar auß nitt nachtrucken / oder allso nachgetruckht vmb-tragen / failhaben / verkauffen / noch des jemandts anderm zuthuen gestatten /in kain wege / Als lieb ainem jeden sey obberurte Peen vnnd straf zuuermei-den. Zu dem das mergedachte beide Buechtruckher / die nachgetruckten Bue-cher / wo sie die bekommen mogen / zu jren handen bringen vnd nemen / vnd damit nitt gefräuelt haben / sonder jres gefallens handlen sollen vnnd mogen.Das mainen wir ernstlich. Mit vrkundt ditz briefs / besigelt mith vnsermKaiserlichen aufgetruckhten Insigell. Geben inn vnser Statt Wienn / denletsten tag Junij / Anno etc. jm Funfundsechtzigisten / vnserer Rei-che des Römischen im dritten / Des Hungerischen jmandern / vnd des Behaimbischen jm sie-bentzehenden.Maximilian.v. l. v. Zaß.Ad mandatum Domini ElectiImperatoris proprium.L. Kirchslager.ON