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Die deutschen Geisslerlieder : Studien zum geistlichen Volksliede des Mittelalters
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59
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Die Geißlerpredigt. 5Q

Danach ehrte man also in den Kreisen der späteren inkorpo-rierten Disciplinaten Fasani als Stifter ihrer 'regola', also ihresStatuts. Das wird sagenhaft sein; aber es würde es begreiflichdachen, wenn die Statuten der italienischen Geißlerbruder-schaften Anknüpfung suchten an Fasani, ob auch nur an daslegendarische Bild ihres Stifters. So stellt sich die Frage, obam Ende Zusammenhänge bestehen zwischen den Geißler-statuten und den Geboten und Verboten des Himmelsbriefes.Und tatsächlich stößt man in den italienischen Statuten desöfteren auf Stellen, bei denen einem sofort die Parallelen ausdem Himmelsbrief ins Bewußtsein kommen i). Aber der Bodenwird hier sehr unsicher, weil natürlich auch Gemeinsamkeitder Quellen, das Wort im weitesten, nicht nur konkreten Sinngenommen, in Betracht zu ziehen ist. Wie etwa hinter Gotteszornigen Vorwürfen gegen die sündige Menschheit die Tafelndes Dekalogs sichtbar werden, so spielen seine Gebote auchm die Statuten der Disciplinaten hinein -). Ein Zusammen-gehen braucht deshalb keineswegs immer auf Abhängigkeitz u beruhen. Immerhin läßt sich wenigstens eine Tatsacheanführen, die eine deutliche Sprache spricht: Die Statutenv on Maddaloni schreiben für die Aufnahme des neuen Mit-gliedes folgende Formen vor: tertio, vada lo cappellano et duimastri . . e vestanoli la veste, dicendo: Apprehente disciplinam,n & quoniam irascatur Dominus conducat te via iusta a. a. 0.S. 4213). Diesen Satz enthielt aber nach der Legende derHimmelsbrief des Fasani (s. o. S. 57). Mag hier auch vielleichteine Art ätiologischer Legende vorliegen, mag der Satz erstaus geißlerischer Tradition in die Legende hineingearbeitet

») Namentlich fällt auf, wie der Wucher in dem Brief wie in manchenStatuten gleich heftiger Zurückweisung begegnet; vgl. etwa die Statutenv on Maddaloni S. 424; die Statuten von Viterbo S. 349. Weiter etwa dasGebot des Friedehaltens und der Versöhnung, der Heilighaltung der Ehe,die Abwehr unnützen und meineidigen Schwörens.

2 ) Vgl. die Statuten der Disciplinaten von Modena (s. o. S. 36); in dieRegola dei servi della vergine gloriosa zu Bologna (s. o. S. 36) sind sogar dieganzen zehn Gebote hineingearbeitet.

3) Das ist eine in Disciplinatenkreisen geläufige Formel gewesen; eineLaudenhandschrift aus Gubbio zeigt die Eingangsnotiz: apprcndite disciplinam,ne quando irascatur deus, ne pereamus de via iusta Mazzatinti, Laudi deiMsciplinati di Gubbio in: II Propugnatore hsg. von Carducci, Neue Reihe!J. 1 (1889), 156.